Hallo !
Angenommen wir haben das Problem, dass die Nachbarn ihr Grundstück nicht pflegen und das ganze Grünzeug nun laufend über die Grundstücksgrenze wächst und wir es immer entfernen müssen. Gibt es hier eine gesetzliche Regelung???
Hallo !
Angenommen wir haben das Problem, dass die Nachbarn ihr Grundstück nicht pflegen und das ganze Grünzeug nun laufend über die Grundstücksgrenze wächst und wir es immer entfernen müssen. Gibt es hier eine gesetzliche Regelung???
Ja, gibt es.
http://dejure.org/gesetze/BGB/910.html
BGB § 910 Überhang
(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten. Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.
(2) Dem Eigentümer steht dieses Recht nicht zu, wenn die Wurzeln oder die Zweige die Benutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen.