Gartenpflege - Hecken schneiden

Hallo,

in einem 4-Parteienhaus wohnt der Vermieter und 3 Mieter.
Vermieter und Mieter A haben je einen Gartenanteil mit Terrasse, Blumenbeet, Rasen und Hecken.
Mieter B und C haben einen Gartenanteil mit Rasen und Hecken.
Elektrische Heckenschere, Rasenmäher und andere Gartengerätschäften wurden vom Vermieter zur Benutzung freigegeben.

Für Mieter A (seit 1973) steht im Mietvertrag gar nichts über Gartenpflege. Die Gartenpflege incl. Hecken schneiden wurde aber mündlich 1973 mit den damaligen Vermietern (Großeltern des jetzigen Vermieters) abgesprochen.
Mieter A ist nun 80 Jahre alt. Das Hecken schneiden wurde die letzten Jahre von der Tochter des Mieters mit Hilfe eines Bekannten durchgeführt. Dies ist nun aus gesundheitlichen Gründen der Tochter/Bekannten nicht mehr möglich.
Nun bittet Tochter von Mieter A den Vermieter um Übernahme des Heckenschneidens durch eine Fremdperson (wenn möglich für alle 4 Parteien – damit es gleichmässig gepflegt aussieht) und ist auch bereit die anteiligen Kosten dafür zu tragen.

Für Mieter B (seit 2000) steht im Mietvertrag, dass der Garten ortsüblich zu pflegen ist.
Mündlich wurde auch das Hecken schneiden vom damaligen Vermieter (Vater des jetzigen Vermieters) abgesprochen. Mieter B hat auch das Rasen mähen u. Hecken schneiden mehr oder weniger die ganzen Jahre durchgeführt – naja eher weniger – nur nach ganz dringlichem Erinnern durch den Vermieter. Zur Zeit ist der Rasen ca. 30-50 cm hoch, die Hecke schreit auch nach einem Nachschnitt und trotz warmen Wetters ohne Regen ist keine Pflege in Sicht

Für Mieter C (2006) steht im Mietvertrag, dass der Garten ortsüblich zu pflegen ist (incl. Unkrautentfernung auf Zugangspflasterweg zum Gartenanteil). Mündlich ist auch das Heckenschneiden mit dem jetzigen Vermieter abgesprochen. Dies wurde auch im Jahr 2007 durchgeführt. Dieses Jahr wurde noch nie Rasen gemäht (also wie bei Mieter B ca. 30-50 cm hoch, die Hecke geht noch so).

Vermieter meint, dass -wenn eigene Pflege nicht möglich ist- alle Mieter selbst dafür verantwortlich sind, eine Fremdperson zu beauftragen und die Kosten dafür zu übernehmen. Vermieter will die Organisation nicht übernehmen und auch die Kosten nicht vorstrecken. Kann dies aufgrund der oben beschriebenen Vereinbarungen so verlangt werden?

Mieter B macht selbst nichts (aus welchen Gründen auch immer) und hat kein Geld für Fremdpflege; verspricht aber jedes Jahr, dass er besser pflegt.
Mieter C macht wenig bis nix und verspricht künftig besser zu pflegen.
Vermieter will und tut selbst sein eigenes Stück pflegen.

Bin neugierig wie ihr die Lage einschätzt.

Gruß Sid

1.)
Denke ich, daß ebenso wie bei der Hausordnung das Saubermachen, Pflicht ist und es dementsprechend auch eine Kehrdiensttafel gibt.
Sollte es ebenso eine Diensttafel für den Garten geben.
Somit kann der Vermieter es zur Auflage machen und bei Versäumnis Ihn darauf verweisen.
Zur Gartenpflege gehört in meinen Augen automatisch auch das Heckenschneiden dazu.
Aber natürlich sollte dies zuvor mit dem Vermieter abgeklärt werden, damit es bzgl. der Höhe, nicht zu Meinungsverschiedenheiten kommt.
Herzliche Grüße

Ich denke,wenn ein Mieter seiner Pflicht nicht nachkommt,
kann der Vermieter eine Firma beauftragen und diese Kosten kann er dann ebenso auf diesen Mieter umlegen.