kann der Vermieter in der Nebenkostenabrechnung den Posten „Gartenpflege“ anführen, wenn gar kein Garten vorhanden ist? Es ist kein Garten vor oder hinter dem Haus, es gibt auch keine Beete o.ä., die man pflegen könnte. Dieser Posten wurde bereits bei der ersten Abrechnung beanstandet, befindet sich aber immer noch unverändert in der zweiten, „korrigierten“ Version.
natürlich kann man dem Mieter keine Gartenpflege berechnen, wenn kein Garten vorhanden ist.
Die Frage ist ja , ob hier das Wort Gartenpflege nur
im Vordruck steht und ansonsten unberücksichtigt bleibt, oder ob hier auch ein bestimmter Betrag eingefordert wird, denn das wäre ja völlig daneben.
Überprüfen Sie bitte diesbezüglich Ihre Nebenkostenabrechnung.
vielen Dank für die schnelle Antwort. In der Tat wird dort ein (nicht unerheblicher) Betrag geltend gemacht. Diesen haben wir schon im ersten Widerspruch bemängelt, wir werden dies also wieder tun. Ich gehe davon aus, dass wir die Nebenkostenabrechnung solange nicht anerkennen brauchen, solange dieser Abrechnungsposten weiterhin auftaucht.
der Vermieter darf nur tatsächliche Kosten abrechnen, nicht theoretische. Er muß auf Verlangen nachweisen, daß Kosten entstanden sind und Zahlungen erfolgt sind.
Widersprechen Sie also der Abrechnung schriftlich (!!!) und verlangen Sie, daß er entweder die Kosten belegt oder, wenn er das nicht kann, eine neue Abrechnung erstellt.
der Vermieter darf nur tatsächliche Kosten abrechnen, nicht
theoretische. Er muß auf Verlangen nachweisen, daß Kosten
entstanden sind und Zahlungen erfolgt sind.
Hallo Jens,
vielen Dank für die Antwort. Der Vermieter hat uns eine Rechnung der Hausmeisterfirma geschickt, in der der Posten „Grünpflege“ auftaucht, der dann als „Gartenpflege“ in die Nebenkostenabrechnung übernommen wurde. Allerdings bin ich, u.a. weil der Service der Firma auch nicht gerade begeistert, nicht bereit, so einen Posten zu bezahlen. Kein Garten, keine Grünpflege, da kann man auch nicht Kosten geltend machen – so sehe ich das zumindest erstmal.
das sehe ich genau so! Vermutlich ist die Hausmeisterfirma noch in anderen Objekten des Vermieters tätig und benutzt den Posten Grünpflege standardmäßig.
Also Widerspruch und neue Abrechnung !
Mit freundlichen Grüßen
Jens
Hallo, wenn keine Grünfläche vorhanden können dafür auch keine Kosten umgelegt werden.Am besten wieder in Einspruch gehen. Er muss dafür doch eine Beründung abgeben, wenn Sie schon mal dagegen in Widerspruch gegangen sind. Und wenn er das nicht kann, entweder suchen sie sich dann juristischen Beistand oder ziehen eigenständig die Kosten für die Gartenpflege , von der Gesamtforderung ab. Dann reagierte der Vermieter meisst ganz schnell,damit ist er dann in zugzwang wegen einer Erklärung. Ihr Info-nebenkosten-Team
Kein Garten und auch kein Rasen, den der Mieternutzen könnte??
Dann den Betrag von der Nachzahlung abziehenund nurden Rest überweisen und im Überweisungsträger: ohne Gartenpfege in der Überweisung schreiben.
Wenn kein Nachzahlbetrag, dann von der Miete abziehen und Brief schreiben, warum weniger gezahlt wurde.
Er kann ja klagen, wenn er meint, Recht zu haben.
Danmuss er aber auch begründen, was es mit der Gartenpflege auf sich hat (Siekönnen auch noch das Vorjahr abziehen, wenn Sie reklamiert haben!)
Guten Tag!
Zu Zahlen sind grundsätzlich nur Dinge die vorhanden sind, d.h. ist kein Garten usw. vorhanden, wird auch keine Gartenpflege benötigt und darf nicht abgerechnet werden.