Gartenpflege in der Nebenkostenabrechnung - anders in Vertrag

Hallo,

fiktiver Fall:
Laut Mietvertrag muss Mieter sich um Gartenpflege kümmern.

Vermieter nennt mündlich bei Mietvertragsabschluss aber einen Verwandten, der den Garten schneiden wird (ohne Nachfragen, ohne Besprechen, er benennt ihn einfach).
Mieter geht in dem Fall von Familiendienst aus, der nicht bezahlt werden muss.

Dann kommt die REchnung für den Gartenschnitt aber in die Nebenkostenabrechnung und der Mieter soll das doch bezahlen (für drei Jahre immerhin 900 Euro - angenommen).

Zusätzlich fällt das erst im dritten Jahr auf, weil vorher keine Nebenkostenabrechnung erstellt wurde. (Die Nebenkostenabrechnung des ersten Mietjahres 2010 wurde bis heute nicht gestellt. Die NEbenkostenabrechnung 2011 wurde im August 2013 erstellt).

Müsste der Mieter in so einem Falle den Gartenschnitt bezahlen?

Vielen Dank für Hinweise.

Hallo!

Es ist aber schon bekannt, NK-Abrechnungen müssen spätestens am 31.12. des Folgejahres vorliegen(beim Mieter eingetroffen sein) um rechtlich wirksam zu sein.
Eine Abrechnung aus 2010 und 2011 wäre verjährt, wenn sie erst im Dez. 2013 eintrifft.
Für 2013 kann sie noch bis Ende 2014 kommen.

Spätere Abrechnungen sind verjährt, Vermieter kann nichts nachfordern, Mieter kann aber sehr wohl Überzahlungen zurückverlangen !

Und Gartenpflege ?
Grundsätzlich als NK umlegbar, es muss nur vereinbart sein.

Wenn im Vertrag steht „Gartenpflege übernimmt Mieter“, dann kann man darunter nur verstehen, Mieter muss selbst Hand anlegen und z.B. Rasen mähen.
Üblich bei Einzelhaus oder wenn man den Garten ausschließlich nutzen darf.

Dann darf die Gartenpflege nicht an Gärtner oder sonstige vergeben und berechnet werden. Das ginge nur, wenn Mieter nichts macht.

MfG
duck313