Hallo,
fiktiver Fall:
Laut Mietvertrag muss Mieter sich um Gartenpflege kümmern.
Vermieter nennt mündlich bei Mietvertragsabschluss aber einen Verwandten, der den Garten schneiden wird (ohne Nachfragen, ohne Besprechen, er benennt ihn einfach).
Mieter geht in dem Fall von Familiendienst aus, der nicht bezahlt werden muss.
Dann kommt die REchnung für den Gartenschnitt aber in die Nebenkostenabrechnung und der Mieter soll das doch bezahlen (für drei Jahre immerhin 900 Euro - angenommen).
Zusätzlich fällt das erst im dritten Jahr auf, weil vorher keine Nebenkostenabrechnung erstellt wurde. (Die Nebenkostenabrechnung des ersten Mietjahres 2010 wurde bis heute nicht gestellt. Die NEbenkostenabrechnung 2011 wurde im August 2013 erstellt).
Müsste der Mieter in so einem Falle den Gartenschnitt bezahlen?
Vielen Dank für Hinweise.