Guten morgen,
ich wohne seit 3 Jahren in meiner Wohnung und ziehe nun aus. Meine
Vermieterin hat letztes Jahr, also bei der zweiten Abrechnung, dass
erste Mal versucht mir Gartenpflegekosten in Rechnung zu stellen,
obwohl mir die Gartennutzung vertraglich untersagt ist.
Ich wohne in einem 2-Familienhaus und das alleinige Recht der
Gartennutzung hat meine Nachbarin.
Letztes Jahr konnte ich mich mit der Vermieterin einigen, die Kosten
nicht zu bezahlen.
Nun, da mein Auszug und somit die neue Abrechnung kurz bevor steht,
wollte ich klären, ob ich diese Kosten wirklich tragen muss?
Ich weiß, dass sie die Kosten dieses Jahr wieder umlegen wird, da die
Abrechnung ein befreundeter Hausverwalter meiner Vermieterin macht,
der letztes Jahr nichts davon wissen durfte, dass ich die Kosten
nicht bezahle.
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen!! Würd mich freuen!!
Viele Grüße
Hallo 04NoVa05,
für den Teil des Gartens, der von Ihnen nicht genutzt werden darf, brauchen Sie keine Pflegekosten zahlen.
Nur für den Teil, der allen (beiden) Parteien dient, können Sie beteiligt werden, also z. B. im Eingangsbereich oder im Bereich der Zuwegung.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Das Haus wird über eine Einfahrt betreteten, rechts neben der Einfahrt ist ein kleiner Vorgarten.
Dieser wird allerdings nicht von mir genutzt, meine Nachbarin hat dort ein kleines Bänkchen stehen, auf dem sie im Sommer sitzt und im Winter ihre Weihnachtsdeko aufbaut. Hinter dem Haus, befindet sich ein riesiger Garten, welchen meine Nachbarin zum anpflanzen von Kräutern und zum Sonnen nutzt.
Kann ich also für die Pflege des Vorgartens belangt werden, obwohl ich diesen ebenfalls nicht Nutze?
Wie gesagt, die Nutzung wurde mir im Mietvertrag ja untersagt?
Vielen Dank und Viele Grüße
Jennifer Burkhard
Hallo Frau Burkhard,
der große Garten ist unstrittig, dafür müssen Sie nicht zahlen.
Über den Vorgarten kann man streiten, da er aber klein ist und Sie im letzten Jahr einvernehmlich auch nicht gezahlt haben, sollten Sie konsequent bleiben und die Zahlung ablehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Super, vielen Dank für Ihre Antwort!!
So werde ich vorgehen!
Viele Grüße
Jennifer Burkhard
Hallo, guten Tag
Wenn im Mietvertrag nichts über den Garten steht,brauchen Sie nichts bezahlen.
mit freundlichen Gruß a.g.
Guten Tag!
Ich gehe davon aus, dass in Ihrem Mietvertrag die Umlage der Gartenpflege nicht angegeben ist und alles was hier nicht fest gelegt wurde, ist nicht an rechenbar.
Zu dem, wenn sie es schriftlich haben, dass sie den Garten nicht nutzen dürfen, warum sollen sie dann Kosten für die Pflege übernehmen.
Sollten diese Gartenpflegekosten in der Nebenkostenabrechnung auftauchen, widersprechen sie schriftlich mit den genannten Argumenten.
L.G. Jihet