Gartenpflege kann nicht mehr ausgeführt werden

Hallo,
meine Schwiegermutter ist inzwischen 82 Jahre alt; laut Mietvertrag ist sie zur Gartenpflege verpflichtet, was sie seit ca. 35 Jahren auch gerne und gut gemacht hat. Nun ist sie aufgrund des Alters und auch aus gesundheitlichen Gründen (ärztl Bescheinigung liegt vor) nicht mehr dazu in der Lage.
Wie kommt sie aus dieser Verpflichtung raus?
Ich möchte ein Gespräch mit dem Vermieter führen und sammle stichhaltige Argumente.
Danke und Grüße, Zita

Hallo Zita, ich denke mal, das Gespräch mit dem Vermieter suchen ist auf jeden Fall gut. Das Alter und das „Gesundheitszeugnis“, sollten nach meiner Meinung ausreichen. Einen Guten Eindruck macht es eigentlich auch, wenn man Lösungsvorschläge (z.B. andere Mieter machen weiter) macht. Falls der Vermieter sich querstellt einen Rechtsanwalt fragen.

Trotzdem viel Erfolg und ein frohes 2013.
gartenreinhold

(ärztl Bescheinigung liegt vor) nicht mehr dazu in der Lage.
Wie kommt sie aus dieser Verpflichtung raus?
Ich möchte ein Gespräch mit dem Vermieter führen und sammle
stichhaltige Argumente.
Danke und Grüße, Zita

Liebe Zita,

35 Jahre sind eine lange Zeit, ein ärztliches Attest besagt alles. Keiner kann dann noch von einer alten Dame verlangen, wenn sie körperlich nicht mehr in der Lage dazu ist, daß sie den Garten pflegt. Worauf der Hauswirt bestehen könnte, wäre, daß sie dann für eine adäquate Pflege sorgt, d.h. einen Gärtner (muß nicht professionell sein) engagiert. Aber das ist auch eine Geldfrage. Ich denke Sie müssen keine Argumente mehr sammeln. Das Alter und der Gesundheitszustand sind ausreichend. Wenn das Verhältnis zum Vermieter gut ist, kann man ihn ja bitten, einen anderen Mieter damit zu beauftragen. Es kann dann allerdings sein, daß er die Miete erhöht, so durch die Gartenpflege eine niedere Miete gefordert wird.
Einfach mal das Gespräch suchen. Gezwungen werden kann ihre Mutter de facto nicht mehr.

Ein gutes Neues Jahr
wünscht Greta

Die Sache ist vertraglich bindend. Zwei Möglichkeiten: Jemanden bezahlen dafür, dass er die Gartenpflege umfänglich und qualitativ ausführt, wie vertraglich vorgesehen,
oder: Den Vermieter zur Abänderung des Mietvertrages
zu bewegen, wodurch natürlich die Nebenkosten um die Gartenpflegekosten steigen. ich gehe davon aus, dass das ca. max 100 €/Monat (je nach Lohn für den Gartenpfleger) ausmachen kann, wenn man die sommerliche Gartenpflege auf 12 Monate verteilt. Dabei darf aber der Aufwand nicht höher sein, als zu Zeiten der Pflege durch Ihre Schwiegermutter, vorausgesetzt, ihre Pflegearbeit blieb bislang unbeanstandet.
mfg
HvB

Hallo Zita,

da kann ich nicht helfen, das ist keine Gartenfrage sondern Mietrecht, davon habe ich keine Ahnung, tut mir leid.
Gruß birgit

Ich danke Ihnen sehr, war hilfreich für die anstehenden Verhandlungen.
Zita

Hallo.
Beim Mietrecht bin ich zwar kein Experte ,ich habe gelesen :
Wenn aus Alters- oder Krankheitsgründen ein Mieter nicht mehr in der Lage ist ,die im Mietvertrag festgelegten Aufgaben zu erledigen ,muss er eine Person beauftragen, sie für ihn,notfalls kostenpflichtig ,zu übernehmen.
Tut mir leid ,das ich keine andere, positive Antwort weis.
Alles gute für Ihre Schwiegermutter . A.Jung

Ohne den speziellen Mietvertrag und die Regelungen zur Gartenpflege zu kennen, kann ich nur allgemeine Hinweise geben: Rein rechtlich ist der Mieter in einem solchen Fall verpflichtet sich um den Garten zu kümmern. Wenn er es selbst nicht will oder - wie hier - nicht mehr kann, muß er jemanden damit beauftragen. Wahrscheinlich ist die Gartennutzung sogar im Mietvertrag finanziell günstig geregelt weil Ihre Frau Schwiegermutter die Arbeit geleistet hat.
Dann bleibt Ihnen nur, höhere Miete in Kauf nehmen wenn die Dame nicht umziehen kann/will oder jemanden mit der Arbeit beauftragen - kommt finanziell wohl auf dasselbe hinaus.
Eine günstigere Lösung können Sie nur auf dem Bitstellerweg erreichen. Forderungen dürften das Gegenteil bewirken. ABER: Mein Ausführungen gelten nur für „ohne Kenntnis der genauen Regelungen“.

Hallo zita,

ich sehe hier zwei Möglichkeiten:

  1. Der Vermieter ändert den Mietvertrag und nimmt die Gartenarbeit raus, was eine leichte Mieterhöhung bedeuten kann.
  2. Sie suchen einen preiswerte Dienstleister, der die Gartenarbeit übernimmt.

karlo49

Hallo,

rein rechtlich ist da nichts zu machen: Wenn sie die Gartenpflege nicht mehr selbst leisten kann, muss sie dafür sorgen, dass das jemand für sie erledigt, notfalls eben gegen Bezahlung. Aber vielleicht hilft ja ein direktes Gespräch.
Gruß
Bolo2L