Gartenpflege NK ?

Hallo, auf meiner NK-Abrechnung ist ein Posten GARTENPFLEGE aufgeführt, obwohl keine Gartennutzung im Mietvertrag vereinbart ist. Müssen diese Kosten von mir Mieter) getragen werden oder nicht?

Hallo Kathinka,

sicher handelt es sich um die Gartenpflege des Allgemeingrundstücks, Vorgarten etc. Nutzung ist nicht nur Grillen, Sonnen, Fußball Spielen, Wäsche trocknen, Blumenpflanzen, sondern Grünanlagen um das Haus heben den Wohnwert.
Kurzum: mit dem Vermieter sprechen, in der Regel Antwort: ja.

Gruß
Mary

Hallo, auf meiner NK-Abrechnung ist ein Posten GARTENPFLEGE
aufgeführt, obwohl keine Gartennutzung im Mietvertrag
vereinbart ist. Müssen diese Kosten von mir Mieter) getragen
werden oder nicht?

Hallo Kathinka,

es kommt auf den Inhalt des Mietvertags in Bezug auf die Nebenkosten an. Ist dort aufgeführt, dass auch für Gartenpflege Nebenkosten zu zahlen sind und das dort auch steht, wie sie umgelegt werden, z.B. nach Wohneinheiten, dann geht das in Ordnung und die Nebenkosten sind gerechtfertigt, jedoch in einer angemessenen Höhe.
Für Garten und Freianlagen, muss der Vermieter für die Pflege dieser Anlagen aufkommen und darf die Kosten für die Gartenpflege über die Nebenkostenabrechnung in einer angemessenen Höhe auf die Mieter umlegen, dies beinhaltet jedoch nicht die Anschaffung von Gartengeräten. Der Vermieter hat dem Mieter hierbei auf Wunsch Einblick in die jeweiligen Kosten zu gewähren.
Weit mehr Informationen hierüber sind unter folgender Internetadresse vorhanden: http://www.hausverwalter-vermittlung.de/blog/gartenp…

Beste Grüße
Kocki

Hallo wenn im Mietvertrag der Hinweis auf die allgemeinen Regeln der Betriebskosten steht, kann der Vermieter die Gartenpflege auf alle Mieter umlegen. Die Kostenarten müssen nicht einzeln aufgelistet sein. Suchen Sie das Gespräch mit dem Vermieter, so was kann nur individuell geklärt werden. Ihr Info-Nebenkosten.de Team