Gartenpflege vernachlässigt

Wir nehmen mal an Vermieter V hat ein Einfamilienhaus vermietet.
Zum Vertrag gehöre auch die Gartennutzung und Pflege.
entgeldlos.

Jetzt kündigt der Mieter und verweigert die weitere Pflege des Vorgartenrasens. Seinen Rasenmäher habe er verkauft und er werde sich für die bleibenden 2 1/2 Monate keinen leihen.
Was kann Vermieter V machen ?
Muss er Ihn vorwarnen, dass die Vergabe an einen Hausmeisterdienst kostet - oder könnte er einfach tätig werden und die Gartenpflege vergeben. Was meint Ihr?

was sollte unser fiktiver Vermieter tun - warten bis zum Auszug -

Wir nehmen mal an Vermieter V hat ein Einfamilienhaus
vermietet.
Zum Vertrag gehöre auch die Gartennutzung und Pflege.
entgeldlos.

Jetzt kündigt der Mieter und verweigert die weitere Pflege des
Vorgartenrasens. Seinen Rasenmäher habe er verkauft und er
werde sich für die bleibenden 2 1/2 Monate keinen leihen.
Was kann Vermieter V machen ?
Muss er Ihn vorwarnen, dass die Vergabe an einen
Hausmeisterdienst kostet - oder könnte er einfach tätig werden
und die Gartenpflege vergeben. Was meint Ihr?

Abmahnen und damit Frist setzen und hinweisen, dass nach verstrichener Frist die Gartenpflege von einer Fachfirma auf dessen Kosten übernommen wird.
Damit ist der Mieter im Verzug.

was sollte unser fiktiver Vermieter tun - warten bis zum
Auszug -

Der Vermieter sollte sich bewusst sein, dass er, wenn er die Gartenpflege selber übernehmen will oder eine Firma beauftragen, dass
das Hausrecht des Mieters immer noch Gültigkeit hat. Er benötigt also auf alle Fälle die Zustimmung des Mieters.

l G :wink:)

Solange der Vertrag noch läuft (Kündigungsfrist) ist der Mieter zur Vertragserfüllung verpflichtet.
Das heißt mahnen,Frist setzen, Frist mit Ablehnungsandrohung

Moin,

also man kann den Mieter in Verzug setzen, aber wenn der Mieter nicht zustimmt, dass ein Rasenpfleger das Grundstück betritt, dann bleibt der Rasen wie er ist?

Hab ich das so richtig verstanden?

Danke und Gru0,

Florian