Gartenpool

Hallo zusammen,

wir haben ein Problem mit einem holzofenbetriebenem Gartenbadefass. Unsere “Gäste” kamen auf die Idee auszuprobieren wie heiß das Wasser werden kann und über mehr als 10 Stunden intensiv geheizt. Sie müssen bestimmt 80-90 Grad erreicht haben. Das führte dazu, dass die Wanne sich verformte und undicht wurde.

Eigentlich sind wir für diesen Fall gut versichert. Wir haben den Fall der Versicherung gemeldet, die aber nun eine Expertenaussage verlangt, dafür dass die Wanne wirklich dauerhaft verformt ist und nicht wieder instand gesetzt werden kann. Der Hausmeisters hat das bereits entsprechend schriftlich bestätigt. Die Versicherung lehnte das aber ab, weil sie nur spezialisierte Firmen, die sich auf Pool, Whirlpools, Badezuber (als Hersteller oder Reparatur bzw Service) oder ähnliches spezialisiert haben akzeptieren möchten.

Könnt ihr da jemanden empfehlen, der so eine Bestätigung ausstellen könnte? (Kein offizielles Gutachten, sondern einfach eine Bestätigung dass das Plastik im Badezuber nach intensiver Hitzeeinwirkung irreversibel verformt ist.)

Moin,

und denkst du, dass wenn wir jemanden kennen, dass die Versicherung dann diesen akzeptieren wird? Oder geht das Spielchen dann einfach weiter bis zum St.Nimmerleinstag?
Du hast doch bereits einen Zeugen benannt. Wenn die Versicherung dich hinhalten will, dann sag denen, die sollen selbst jemanden vorbei schicken und sich das Ding ansehen. Oder bezahlen.

VG,
J~

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Es geht mir nicht darum einen weiteren Zeugen zu benennen. Die Anforderung ist dass der Schaden von einem Fachmann festgestellt wird, der eben auch für die Versicherung nachvollziehbar ein Fachmann ist, also jemand der sich unter anderem mit Reparatur, Herstellung, Service o.ä von Pools, Whirlpools, Badezuber o.ä. beschäftigt.

Es wäre wirklich sehr hilfreich dieser formellen Anforderungen genüge zu tun

Ja, und das macht der nicht kostenlos. Warum auch. Möchtest du den bezahlen oder wer soll das tun? Wenn die Versicherung festlegt welches für sie eine ausreichende Qualifikation ist um den Schaden beurteilen zu können, dann soll sie das klar benennen und am besten so jemanden auf eigene Kosten gleich bei dir vorbei schicken. Sonst geht das Spielchen weiter und der nächste ist auch nicht gut genug. Und der dritte und vierte auch nicht.

VG
J~

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Danke dir für deine Meinung nach dem richtigen Umgang mit der Versicherung.Es hilft mir bei meinem Anliegen nicht wirklich weiter. Denn das ist aktuell nicht das Problem.

Das Problem ist momentan einen Fachmann zu finden, der diese entsprechende Kriterien erfüllt.

Ja nun, kennt ihr den denn nicht?
Oft findet man den Hersteller von Plastikteilen doch am Teil selber, etwa am Boden.

Die Anforderung ist dass der Schaden von einem Fachmann festgestellt wird, der eben auch für die Versicherung nachvollziehbar ein Fachmann ist,

Ja, und wenn nur die Versicherung selbst weiß wer in deren Augen nachvollziehbar ein Fachmann ist, dann brauchst du entweder einen anerkannten Gutachter - oder deine Versicherung kann dir sagen wen sie akzeptiert. Sonst niemand.

Wünsche dir trotzdem viel Glück!

VG,
J~

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Schick dem Hersteller ein Bild von dem Schaden und bitte um eine Beurteilung oder Reparaturmöglichkeit.
Vielleicht kannst du dich auch an deine idiotischen Gäste halten.

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Entweder Hersteller oder sich über die IHK einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen benennen lassen (dessen Gutachten wäre auch gerichtsfest).

Sollte man dann nicht besser vorher klären wer den bezahlen wird?

VG
J~

Servus, haben denn deine “Gäste" keine Haftpflichtversicherung? Warum soll deine Versicherung einen Schaden ersetzen, den andere verursacht haben?

Und deren Haftpflichtversicherung soll dann einen Gutachter vorbeischicken.

Willst du wirklich die eigentlichen Verursacher aus der Nummer raushalten und dafür künftig auch noch höhere Beiträge bezahlen? Das Teil war doch wohl zum Baden bestimmt und nicht zum Kochen!

Dummheit oder eine Schnapslaune anderer sollte nicht unbedingt von deiner Versicherung bezahlt werden, sondern von den Verursachern. Und wenn die nicht versichert sind, Pech gehabt.

Lg

Kleiner Nachtrag: a weiss, dass b einen Schaden verursacht hat. Wenn a nun den Schaden von seiner Versicherung oder der Versicherung des Hauseigentümers c bezahlen lassen will, könnte es zur Annahme eines versuchten Versicherungsbetrugs führen.

Lg

Noch ein Nachtrag: wenn die Haftpflichtversicherung von b einen Gutachter schickt, kostet das a keinen Pfennig, a oder c bekommt den Schaden ersetzt.