Hallo,
mal angenommem, man ist vor nicht ganz 3 Jahren in eine Wohnung mit Garten eingezogen.
In der Garage befindet sich die Pumpe (ein keines Hauswasserwerk)zum Bewässer des Gartens der zu alleinigen Nutzung ist.
Nach drei viermaligen Benutzung gab diese Pumpe den Geist auf, es wurde eine neue auf eigene Kosten gekauft.(alte Pumpe wurde entsorgt)
Nun steht ein Auszug bevor, es stellt sich nun die Frage ob die neue Pumpe mitgenommen werden kann. Oder weil zu Mietbeginn bereits eine Pumpe vorhanden war diese auch nun vor Ort bleiben muss
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Hallo,
mal angenommem, man ist vor nicht ganz 3 Jahren in eine
Wohnung mit Garten eingezogen.
In der Garage befindet sich die Pumpe (ein keines
Hauswasserwerk)zum Bewässer des Gartens der zu alleinigen
Nutzung ist.
Nach drei viermaligen Benutzung gab diese Pumpe den Geist auf,
es wurde eine neue auf eigene Kosten gekauft.(alte Pumpe wurde
entsorgt)
Nun steht ein Auszug bevor, es stellt sich nun die Frage ob
die neue Pumpe mitgenommen werden kann. Oder weil zu
Mietbeginn bereits eine Pumpe vorhanden war diese auch nun vor
Ort bleiben muss
Hallo,
wenn der VM sein Einverständnis erklärt hat, dass der Mieter die Reparatur selbst durchführt und dann die Pumpe mitnehmen darf, kann der Mieter dies tun.
Hat der Mieter allerdings den VM nicht verständigt und auf seine Kosten den Austausch vorgenommen, kann der VM verlangen, dass die Pumpe bleibt.
Hat sich der VM geweigert die Reparatur vorzunehmen, muss der Mieter dem VM die Pumpe gegen Zahlung einer Entschädigung anbieten mit der klaren Erklärung, wenn bis zum xx.xx.xxxx kein Übernahmeangebot vorliegt, würde die Pumpe entfernt. Über die Höhe der möglichen Entschädigung beim Hersteller/Verkäufer nachfragen, wie lange eine Pumpe hält und dann den Jahresanteil berechnen. Drei Jahre ( oder auf Monate umrechnen) oder der monatliche Anteil des Mieterverhältnisses seit Einbau bis Auszug abzuiehen. Der Rest wäre der Verkaufswert. Der je nach Wartung niedriger oder höher sein kann.
Gruss Günter