Gartenrecht

Hallo zusammen,

habe mal eine Frage was mich interessieren würde. Nehmen wir mal an auf einer Straße steht auf der linken Seite ein Haus. Direkt daneben ist ein freies Feld, welches Sicherlich mal ein Baugrundstück werden soll. Daneben wieder ein Haus.
Dieses Feld ist bewuchert mit alle möglichen Unkraut und anderen Pflanzen. Sodass das Unkraut und die „Wildbäume“ auf die beiden Grundstücke links und rechts von dem Feld übergreifen.

Aus diesem Grund würde mich mal interessieren ob der Eigentümer dieses Feldes verpflichtet wäre, eine gewisse Entfernung zu den beiden Grundstücken frei halten zu müssen?

Und wenn ja hat jemand für mich einen § wo ich dieses nachschauen könnte? Weiss nicht in welchem Gesetz dazu was steht.

Danke schon mal im vorraus

Hi,
ich meine dies wäre Nachbarschaftsrecht und das ist soweit mir bekannt ist Länderrecht.
google: Nachbarschaftsrecht=> http://www.nachbarrecht.com/
Selbst wenns Baurecht wäre, wäre es Länderrecht.
Da wäre schon gut zu wissen welches Bundesland.
Rumburak