Angenommen ein Mieter schließt einen Gartenschlauch im Keller an, um seinen Roller nach dem Putzen abzuspritzen. Der Hausmeister erscheint sofort und meint, die Vermieter würden ausrasten, wenn sie das mitbekämen.
Die Abrechung des Wassers läuft nicht über einen Zähler, sondern der Verbrauch wird am Ende des Jahres durch alle Bewohner geteilt.
In der Hausordnung steht „Jeder unnütze Verbrauch von Wasser oder Licht in gemeinschaftlich genützten Gebäudeteilen ist zu vermeiden.“
Fällt das kurze Abspritzen des Rollers unter „unnützen Verbrauch“ oder darf ein Schlauch zu diesem Zweck ab und zu angeschlossen werden?
da das Abspritzen des Rollers nicht der Allgemeinheit, also der übrigen Mieter dienlich ist, stellt es wohl einen unnützen Verbrauch dar, der zum Nachteil der Hausgemeinschaft gereicht, auf die diese Kosten umgelegt werden.
Anders sähe es bei einem Garten aus, der von allen genutzt werden kann.
In manchen Regionen wäre sogar das Waschen von KFZ aller Art auf Privatgrund untersagt.
In fast jedem Ort gibt es ja mittlerweile Waschplätze, wo man sehr kostengünstig sein fahrzeug waschen kann.
Ich selber wasche meine Motorräder ausschließlich auf derartigen waschplätzen. Eimer läßt sich immer mitnehmen und die Füllung kostet 50Cent - dann noch mal eben abspritzen und man hat für 1,50-2,00 Euro ein sauberes Zweirad und keinen der sich aufregt.
Gartenschlauch anschließen in Miethaus erlau
Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten!
Ich verstehe die Argumentation schon, andererseits ist es auch unnütz, wenn Bewohner für eine Hose eine Waschmaschine laufen lassen, dies zahlen ebenfalls andere Bewohner mit ohne dies zu untersagen.
Es widerstrebt mir, dass jemand, obwohl er sehr wenig Wasser verbraucht, nicht 3 Liter für einen Zweck seiner Wahl verwenden darf.
Die Waschstationen hören sich für den Notfall nach einer guten Lösung an, aber ganz überzeugt bin ich noch nicht…
Ich verstehe die Argumentation schon, andererseits ist es auch
unnütz, wenn Bewohner für eine Hose eine Waschmaschine laufen
lassen, dies zahlen ebenfalls andere Bewohner mit ohne dies zu
untersagen.
Diese anachronistische Abrechungsart hat ja auch jeder mit Unterschrift unter den Wohnungsmietvertrag/-kaufvertrag akzeptiert.
Es widerstrebt mir, dass jemand, obwohl er sehr wenig Wasser
verbraucht, nicht 3 Liter für einen Zweck seiner Wahl
verwenden darf.
Tja. Dass es ums Prinzip geht, wird dich vermutlich nicht interessieren. Der nächste will seinen winzigen Smart abspritzen. Und beim verdrecken MTB ist es mit 3 Liter auch nicht getan. Aber ist schließlich nur ein Fahrrad.
du hast Recht, die Hausgemeinschaft hat damit überhaupt nichts zu tun.
Es stimmt natürlich, dass es ausarten könnte und wenn jeder sein Auto wöchentlich wasche würde, würde das am Wasserverbrauch natürlich schon etwas ausmachen…
Es ist nur eben ärgerlich, wenn man aus Gründen des Prinzips nicht alle paar Monate 2 Minuten einen Gartenschlauch nutzen darf! Naja egal.
So eine Waschstation ist als Lösung ok denke ich, aber sollte man gelegentlich den Roller vor der Tür waschen wollen, werden 2 Eimer Wasser (kein Gartenschlauch…) wohl niemanden aufregen.
Danke nochmal für die Antworten!
Es stimmt natürlich, dass es ausarten könnte und wenn jeder
sein Auto wöchentlich wasche würde, würde das am
Wasserverbrauch natürlich schon etwas ausmachen…
Es ist nur eben ärgerlich, wenn man aus Gründen des Prinzips
nicht alle paar Monate 2 Minuten einen Gartenschlauch nutzen
darf! Naja egal.
hast Du gefragt warum der VM es nicht möchte? Geht es um das Wasser oder geht es darum, daß die Gemeinde / Stadt es verbietet Fahrzeuge auf eigenem Grund zu waschen?
In vielen Orten ist das verboten, damit - glaube ich - kein mit Öl, Fett etc. verschmutzes Wasser in die Kanalisation gelangt.
So eine Waschstation ist als Lösung ok denke ich, aber sollte
man gelegentlich den Roller vor der Tür waschen wollen, werden
2 Eimer Wasser (kein Gartenschlauch…) wohl niemanden
aufregen.
Erkundige Dich doch warum Du es nicht darfst. Und wenn es wirklich nur am Wasser liegt, kannst Du das Wasser ja auch aus Deiner Wohnung in die Eimer füllen.
Ich verstehe die Argumentation schon, andererseits ist es auch
unnütz, wenn Bewohner für eine Hose eine Waschmaschine laufen
lassen, dies zahlen ebenfalls andere Bewohner.
Wieso, laufen da die Waschmaschinen über den Allgemeinverbrauch?
Wenn nicht, kann es doch wohl jedem vollkommen egal sein, wenn einer seine Waschmaschine laufen lässt, egal ob leer oder voll, solange der Wasserverbrauch dafür selbst bezahlt und nicht von der Allgemeinheit getragen wird!
Es widerstrebt mir, dass jemand, obwohl er sehr wenig Wasser
verbraucht, nicht 3 Liter für einen Zweck seiner Wahl
verwenden darf.
Das wenige Wasser, dass er selbst verbraucht, zahlt aber die Allgemeinheit nicht!
Es gibt in D durchaus Städte und Gemeinden wo der qbm Preis bei fast 20.-E liegt.
Die Waschstationen hören sich für den Notfall nach einer guten
Lösung an, aber ganz überzeugt bin ich noch nicht…
und warum nicht?
Es geht dabei schlicht und einfach um die Forderung eines Einzelnen mit der er die Allgemeinheit belasten will, um seinen persönlichen Bedarf zu decken. Was ist daran nicht zu verstehen?
MfG ramses90
Wieso, laufen da die Waschmaschinen über den
Allgemeinverbrauch?
Wenn nicht, kann es doch wohl jedem vollkommen egal sein, wenn
einer seine Waschmaschine laufen lässt, egal ob leer oder
voll, solange der Wasserverbrauch dafür selbst bezahlt und
nicht von der Allgemeinheit getragen wird!
Wie gesagt, es gibt keinen Zähler, der Gesamtverbrauch wird am Ende des Jahres durch alle Mieter geteilt, d.h. leere Waschmaschinen werden genauso von der Allgemeinheit getragen!
Es widerstrebt mir, dass jemand, obwohl er sehr wenig Wasser
verbraucht, nicht 3 Liter für einen Zweck seiner Wahl
verwenden darf.
Das wenige Wasser, dass er selbst verbraucht, zahlt aber die
Allgemeinheit nicht!
Das gesamte Wasser zahlt die Allgemeinheit, siehe oben.
Es geht dabei schlicht und einfach um die Forderung eines
Einzelnen mit der er die Allgemeinheit belasten will, um
seinen persönlichen Bedarf zu decken. Was ist daran nicht zu
verstehen?
Sind Sie sicher, dass Sie nicht auf den Artikel „Ich betreibe eine LKW-Waschanlage auf Kosten der Allgemeinheit, kein Problem, oder?“ geantwortet haben?
Ich würde sehr gerne den Wasserschlauch in meiner eigenen Wohnung anschließen und dieses Wasser selber zahlen, leider geht das wegen oben genannter Regelung nicht! Ich will niemandem schaden oder belasten, auch wenn Sie mir dies unterstellen.
Habe eben meine Blume gegossen, ohne alle anderen Bewohner um Erlaubnis zu fragen, hoffe das war ok…?!