Hallo
Wenn man bei Freunden im Garten säße und so einen Gartenstuhl kaputt ginge, würde der Schaden von der Haftpflichtversicherung übernommen?
Ich denke da nicht an die 5,- € - Stühle vom Baumarkt, sondern an diese mit hoher, neigungsverstellbarer Rückenlehne. Wenn einem z.B. etwas runterfiele, was dann seitlich vor einem läge, würde man sich ja so nach vorn beugen, daß das Körpergewicht überwiegend auf eines der vorderen Stuhlbeine verlagert wäre. Wenn dabei etwas zu Bruch ginge und der Stuhl unbrauchbar würde, wäre das ein Fall für die Haftpflichtversicherung?
Man könnte die natürlich direkt fragen, aber heute ist Sonntag ich bin neugierig
Benno