Gartenstuhl - zahl Haftpflichtversicherung?

Hallo :wink:

Wenn man bei Freunden im Garten säße und so einen Gartenstuhl kaputt ginge, würde der Schaden von der Haftpflichtversicherung übernommen?

Ich denke da nicht an die 5,- € - Stühle vom Baumarkt, sondern an diese mit hoher, neigungsverstellbarer Rückenlehne. Wenn einem z.B. etwas runterfiele, was dann seitlich vor einem läge, würde man sich ja so nach vorn beugen, daß das Körpergewicht überwiegend auf eines der vorderen Stuhlbeine verlagert wäre. Wenn dabei etwas zu Bruch ginge und der Stuhl unbrauchbar würde, wäre das ein Fall für die Haftpflichtversicherung?

Man könnte die natürlich direkt fragen, aber heute ist Sonntag ich bin neugierig :wink:

Benno

Hallo,

mit 50 Kg Körpergewicht vielleicht etwas schwierig mit 150 Kg könnte man das vielleicht nachvollziehen.
Sind die Stühle neu würde ich es als Materialfehler ansehen und auf die Garantie pochen.
Bei 5 Jahre alten Stühlen ist es vielleicht auch Verschleiß.
Kommt auf den Umstand an… ein Haftpflichtschaden ist es schon, schließlich hat man jemanden geschädigt, aber ob er bezahlt wird hängt von einigen anderen Faktoren ab.

Gruß
Gaby

Der Schädiger könnte so 135 wiegen. Allerdings könnte es auch einem mit 80 kg passiert sein. Neu wären die Stühle nicht, wie alt sie sein könnten… keine Ahnung…

Der Schädiger könnte so 135 wiegen. Allerdings könnte es auch
einem mit 80 kg passiert sein. Neu wären die Stühle nicht, wie
alt sie sein könnten… keine Ahnung…

Tja… dann mal den Schaden melden und abwarten.

Gruß
Gaby

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Hallo,
ich sehe keine Haftungsgrundlage, da Vorsatz schon gar nicht und Fahrlässigkeit auch nicht vorliegt. Wenn man den Gartenstuhl „normal“ gebraucht - und da gehört das nach vorn beugen wohl dazu - dann gibt´s keine Haftungsgrundlage, da kein Verschulden.

Damit zahlt die PHV nicht,
viele Grüße
Andreas

Das klingt, als würden vorsätzlich verursachte Schäden würden ersetzt werden. Das kann ich mir nur schwer vorstellen.

Das klingt, als würden vorsätzlich verursachte Schäden würden
ersetzt werden. Das kann ich mir nur schwer vorstellen.

Nein, das klingt danach, dass man vorsätzlich verursachte Schäden ersetzen muss (§823 BGB). Eine zweite Frage ist die, ob die Versicherung dafür einspringt (tut sie nicht). Das regeln dann die Versicherungsbedingungen.

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