Folgender Sachverhalt,
M hatt seit ca. 2 Jahren einen kleinen Teich.
Ca 400 Liter. Ein paar Goldfische drin und viele Pflanzen drumherum.
Ein schönes kleines Biotop. Der VM hatte in der ganzen Zeit Kenntnis von dem Teich, was ja eher ein Tümpel ist. Er war mehrfach im Garten oder er sah über die Mauer, von wo man den Teich auch sehen kann.
Jetzt, da M mit VM einen Rechtsstreit hat über Wohnraummängel meint der VM über seinen Anwalt mitteilen zu müssen er würde den Teich nicht dulden und er wäre ohne Zustimmung gemacht worden.
Meine Frage, er hatte Kenntnis über den Teich und hat ihn fast 2 Jahre geduldet. Kann er jetzt einfach verlangen das M ihn zuschüttet?
Zumal da Fische und Frösche drin sind.
Vielen Dank
Hallo,
was soll denn in diesem Fall im Mietvertrag bzgl. Gartennutzung durch den Mieter stehen?
Gruß, Niels
Duldung vom Vermieter ist irrelevant es sei den gibt zum Beispiel Emissionen und die Nachbarn nervt es (Frösche ^^). Wenngleich selbst da gibts Gerichte, die dem Naturschutz den Vorrang einräumen
.
Beim Auszug wirste den ursprünglichen Zustand wieder herstellen müssen. Ansonsten sofern nix bestimmtes im Mietvertrag steht kannste soviele Löcher im Garten graben und mit Wasser füllen wie Du magst.
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Im Mietvertrag steht, das das Veränderungen der Gartenanlage nicht gestattet sind. Dazu zählen im Vertag aber nur Beseitigung oder Neuanlage von Rasenflächen. Rasenflächen habe sind aber nicht dafür geopfert worden. Desweiteren ist die rede von Gehölzen und Pflanzen.
Es wurde nur ein Teil des Beetes dafür verändert.
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Hallo,
Im Mietvertrag steht, das das Veränderungen der Gartenanlage
nicht gestattet sind.
dazu würde dann natürlich auch das Anlegen eines Teichs zählen.
Dazu zählen im Vertag aber nur
Beseitigung oder Neuanlage von Rasenflächen. Rasenflächen habe
sind aber nicht dafür geopfert worden. Desweiteren ist die
rede von Gehölzen und Pflanzen.
Es stellt sich die Frage nach der Formulierung. Möglicherweise könnte man diese Angaben als Beispiele von verbotenen Veränderungen auffassen, die nicht erschöpfend sein müssen.
Es wurde nur ein Teil des Beetes dafür verändert.
Oh, oh, hier bleibt Raum für lange Auseinandersetzungen. Zählt die (teilweise) Umwandlung eines Beetes in einen Teich zu den unzulässigen Veränderungen oder nicht? Andererseits wurde der Teich 2 Jahre geduldet. Ob damit ein Stillschweigendes Einverständnis gegeben wurde kann ich nicht beurteilen.
Für mein persönliches Empfinden ist ein Beet ein Beet und dient dem Gemüse- oder Zierpflanzenanbau. Ein Teich fällt da nicht drunter. Aber wie gesagt: man könnte da sicher größere Mengen Geld für Prozesse investieren.
Gruß, Niels