Gartenteich nahe am Gemeinschaftseigentum!

In unserem 4 Mehrfamilienhaus mit 4 Eigentümer, besitzen zwei einen Gartenanteil. In dem einen Garten befindet sich ein Gartenteich der ca 1,5m von der Hauswand angelegt wurde. Nun wird angezweifelt ob der Gartenteich (Teichwanne mit Teichfolie) dicht ist und dadurch Feuchtigkeit an die Hauswand und im Kellerbereich eindringen kann. Wie kann man eine Dichtigkeit Belegen? Muss dies Belegt werden? Kann man dazu gezwungen werden?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank!

Hallo, eine Rechtsgrundlage für den Abstand einer Teichgründung ist mir nicht bekannt, obwohl nicht auszuschließen ist, dass es in Deutschland dem Land der Rechtsanwälte und Notare eine versteckte Regelung gibt.
Wenn Du den Wasserstand unter Kontrolle hältst und keine Verluste in kurzen Zeiträumen auftreten, hast Du auch nichts zu befürchten. Ausserdem würde eine Durchfeuchtung des Mauerwerks evtl. auf schlechte Isolierung des Fundament von aussen hinweisen und das auch bei normaler Erdfeuchte.

Wie alt ist denn die Folie? Lass doch noch mal etwas hören.

Grüße aus Berlin von floda 2

Hallo floda2,
an einen bestimmten Abstand habe ich noch gar nicht nachgedacht!!! Die Folie ist schon 15 Jahre alt und bis jetzt konnte ich auch kein Wasserverlust oder eine Feuchtigkeit an der Fassade bzw. Keller feststellen. Doch die Miteigentümer machen sich zuviele Sorgen oder sind neidisch auf meinen Teich. Jedenfalls steht es jetzt erst Mal im Raum das der Teich Wasser verlieren und das Gemeinschaftseigentum beschädigen könnte. Hoffe es wird nicht so schlimm das es wirklich auf ein Gutachten raus kommen muss, dann kann ich der Kosten wegen den Teich gleich verfüllen:frowning:.

Danke für Deine schnelle Hilfe, Gruß die Goldfische

Hallo,
wenn kein Wasserverlust auftritt ist der Teich dicht.
Teichwanne und Folie ist ja auch schon doppelte Sicherheit. Wie Gürtel und Hosenträger.

Gruß

Verehrter „Goldfische“

An Ihrer Stelle würde ich erst mal die rechtliche Seite prüfen, d.h. wem gehört dieser Gartenanteil und welche Benutzungsbedingen sind von der Eigentümergemeinschaft für diesen Gartenteil, in welchem sich Ihr Gartenteich befindet, festgelegt worden.
Wenn Sie Mieter einer dieser Eigentumswohnungen sind und die Gartenbenutzung laut Mietvertrag erlaubt ist, sind mit Sicherheit irgendwelche Vorgaben im Mietvertrag, was man darf oder nicht darf.
Soweit so gut.
Zur Dichtigkeit eines Gartenteiches kann man aus der Ferne eigentich nichts sagen. Wenn ich Ihren Frage richtig lese, haben Sie eine Plastik-Gartenteich-Wanne und noch zusätzlich eine Teichfolie eingebaut oder missverstehe ich das?
Eine Dichtigkeitsnachweis gegenüber dem Beschwerdeführer wird schwer werden. In der Regel sind die Hausmauern außen mit den sogenannten Sickersteinen gegen eindringendes Wasser geschützt, welches (das Wasser!) dann in die Sickersteine rein läuft und im untersten Teil über eine Sickerleitung in die Kanalisation eingeleitet wird. Wenn das alles vorschriftsmäßig gebaut ist, wäre auch eine Undichtigkeit Ihres Teiches nebensächlich und nicht relevant. Das ist meine persönliche Meinung, welche jedoch mit der Rechtsprechung nicht unbedingt übereinstimmen muss.
Mein Tip: Eine leichte Neigung des Teiches vom Haus weg sollte schon vorhanden sein, also praktisch als Notüberlauf, wenn zuviel Wasser eingefüllt wird oder wenn es tagelang regnet. Hat der Beschwerdeführer (also derjenige, welcher sich an diesem Gartenteich stört…) auch in Frage gestellt, ob bei Dauerregen die Hauswand im Kellerbereich dicht ist? Oder stört in nur der Goldfischteich, weil er recht nahe am Gebäude gebaut wurde?
Ob Sie einen Nachweis bezüglich der Dichtigkeit Ihres Goldfischtümpels beibringen müssen (Beweispflicht), weiß ich nicht
Solche Fakten müssten im Streitfall über einen Rechtsanwalt geklärt werden.
Wie groß und tief ist denn Ihr Goldfischteich?

Über eine Rückantwort würde mich freuen!

Mit freundlichen Grüßen aus Bamberg

Peter

Leider kann ich die Frage nicht beantworten. Es handelt sich um eine Fragestellung zum Nachbarschaftsrecht. Dazu verfüge ich leider über keine Kompetenz.
Viele Grüße

Hallo, ich habe keine Ahnung dazu. Sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann.

Grüsse
Janine Hampel

Hallo,
mit der von Dir beschriebenen Problematik habe ich mich bisher noch nicht beschäftigen müssen, aber möchte trozdem meine Einschätzung weitergeben. (zum Thema Nachweispflicht kann ich leider nichts sagen)
Grundsätzlich muss man ja erstmal davon ausgehen, daß das Erdreich auch ohne Teich nicht absolut trocken ist sondern feucht und neben Grundwasser auch durch Niederschlag „nachgefeuchtet“ wird. Wenn also der Teich wirklich undicht sein sollte, der Wasserverlust aber durch Niederschlag annähernd ausgeglichen wird, ist der Feuchtigkeitseintrag in den Boden nicht größer als ohne Teich (auch ein dichter Teich verliert durch Verdunstung Wasser, im Sommer können 5cm Verlust in 1-2 Wochen auftreten!) Wenn in Regenperioden der Teich überläuft, ist der Feuchtigkeitseintrag in die Gesamtfläche auch nicht größer als ohne Teich, nur leider verteilt sich das Wasser nicht sofort unter der gesamten Folie, d.h. im Bereich des Überlaufs ist der Boden deutlich feuchter als normal. Der Teichrand ist üblicherweise nicht exakt waagerecht, so daß an einer Stelle das meiste Wasser überläuft. Diese Stelle sollte also nicht zum Haus zeigen. Wenn die Überlaufstelle nicht eindeutig erkennbar ist, sollte man also auf der Abgewandten Seite den Rand um etwa 2cm absenken um einen definierten Überlauf zu haben. wenn dann glaubhaft gemacht werden kann, daß neben Niederschlag keine größeren Mengen an Wasser nachgefüllt werden (außer durch Verdunstung bedingt), sollte alles in Ordnung sein.
Voraussetzung ist natürlich auch, daß durch den Teich das Drainagesystem des Hauses nicht beeinträchtigt wurde oder unbewusst ein unterirdischer Grundwasserablauf unterbrochen wurde (wenn der Teich z.B. bis auf oder durch eine relativ undurchlässige Bodenschicht gebaut wurde).
Ich hoffe ein bischen weitergeholfen zu haben.
Gruß
Berti

hallo, erst mal etwas zum haus. das haus hat eine trainage rund um das haus geht, die das stau und regen wasser ableitet. also kann erst gar kein wasser in den keller kommen , zumal die haus-außenwand noch zusätzlich mit bitumen bestrichen ist das dafür sorgt , daß keine feuchtigkeit in das haus eindringen kann.
da der teich 1,5 meter vom haus weg ist dürfte selbst bei einem leck der teichfolie/teichwanne das absickernde wasser das haus nicht beschädigen.wenn der teich eine größere undichtigkeit aufweist, sinkt der wasserstand bis zum leck abso daß man erkennen kann daß ein leck vorhanden ist.
wie groß ist der teich, mit einer gewissen wasserverdunstung bei hohen temperaturen muß man immer rechnen und ist normal ,was nicht auf eine undichtigkeit schließen läst.
von einer beweispflicht , daß der teich dicht ist habe ich bis jetzt noch nichts gehört, denn wenn ein teich undicht ist, ist ja jeder teichbesitzer daran interessiert dieses leck zu finden und abzudichten.
wenn ich hiermit geholfen habe würde ich mich über eie rückantwort freuen. mfg

Hallo,
die Dichtheit des Teiches zu belegen dürfte schwierig sein.
Sollten sich im Keller leichte Feuchteschäden einstellen, so finde ich, müsste der Verursacher - also der Betreiber des Teiches - für die Beseitigung des Schadens aufkommen.
Gruß Joachim