Hallo,
mal angenommen, ein zum angemieteten Haus gehöriges Grundstück besitzt einen Gartenteich, tiefste Stelle gut 3,00 mtr. Die Mieter haben ein zweijähriges Kind. Der Vermieter hat sich von den Mietern im Mietvertrag von der Haftung bzgl. evtl. Unfällen im Zusammenhang mit dem Teich befreien lassen. Der Mieter möchte jetzt einen Zaun drumrumbauen. Und zwar einen ca. 1,40 mtr. hohen Maschendrahtzaun, so wie z.B. um Tannenbaumkulturen drum herum. Damit könnte man den Teich immer noch sehen und betrachten, aber das Kind kann nicht mehr reinfallen.
Als der Vermieter von diesem Plänen hört, ist er dagegen und untersagt den Aufbau eines solchen Zauns. Statt dessen will er den Mietern einen Jägerzaun (Höhe ca. 1,00 m) geben, den er noch irgendwo in der Ecke stehen hat von anno tuc.
Ist das zulässig oder können die Mieter Ihrerseits, weil sie ja auch für die Haftung bzw. Sicherung des Teichs gerade stehen, den Zaun aufstellen, wie geplant?
Danke für Eure Antworten!
Micha