Hallo zusammen,
die Hausratversicherung kommt für Diebstahlschäden nur auf, wenn es sich um einen Einbruch handelt. Dies bedeutet, dass d. Täter sich zur Wohnung/ zum Gebäude Zugang durch gewaltsames Aufbrechen von Tür oder Fenster, durch Benutzung eines falschen Schlüssels (Dietrichs) oder durch „Einsteigen“ verschafft. Wie ist die letztgenannte Option zu verstehen? Beispiel: zwei Fahrräder stehen in einem Geräteschuppen auf einem eingefriedeten Grundstück. Dieser kann nur erreicht werden, wenn das verschlossene Gartentor oder der Zaun (160 cm Höhe) überklettert wird. Die Fahrräder werden nun aus dem Schuppen gestohlen- ist dies auch dann ein Fall für die Hausratversicherung, wenn der Schuppen selbst nicht abgeschlossen war?
Hallo Robert,
am besten in die Bedingungen nochmal reinschauen.
Wahrscheinlich wirst Du dort den Passus finden, dass (in Deinem Fall der Schuppen) sich die Fahrräder in einem verschlossenen Raum befinden müssen und, wenn der Raum von mehreren Personen nutzbar, (Personen die nicht zum eigenen Haushalt gehören) die Fahrräder außerdem mit einem geeigneten Schloss gegen Diebstahl gesichert sein. Rahmenschlösser sind in der Regel nicht geeignet.
Gruß, Winni
Hausratversicherung, wenn der Schuppen selbst nicht
abgeschlossen war?
Meines Erachtens nein. Die Versicherung will Einbruchsspuren sehen. Wurde das Gartentor überklettert oder mit einem Nachschlüssel geöffnet, fehlen diese Spuren. Du stellst einen Anspruch an die Versicherung und in dem Zusammenhang mußt Du glaubhaft machen, dass es einen Einbruch gegeben hat. Ohne Spuren kannst Du das nicht.