Gartenumgestalung als Betriebskosten umlagefähig

Hallo,

wenn man Pflasterstein aus seinem Garten entfernen lässt und an deren Stelle Erde aufschütten und Rasen säen lässt, zählt das für mich zu einer Gartenumgestaltung und hat nichts mit der reinen Gartenpflege zu tun.

Somit ist diese Gartenumgestaltung doch auch nicht als Betriebskosten auf den Mieter umlagefähig oder wie seht Ihr das?

Gruss Sushi

Hallo,

ich sehe das auch so wie du, denn das AG Stuttgart - Bad Cannstatt hat mit Urteil vom 29.04.1996 - 2 C 398/96 entschieden, dass die Kosten der Erneuerung von Gehwegplatten auf dem Mietwohngrundstück keine umlagefähigen Kosten der Gartenpflege, sondern Instandhaltungskosten sind.

Das man nun die Gehwegplatten nicht erneuert, sondern ganz wegnimmt, spielt für mich keine Rolle.

Weiterhin heißt es in der Betriebskostenverordnung unter § 2 Punkt 10:

Zu den Kosten der Gartenpflege gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschl. der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen.

Gruß
Stiefel