Gartenunfälle versichern, weil Garten zu groß ist?

Hallo,

wir haben vor etwa einem Jahr ein Haus auf knapp 4000qm Grundstück gekauft - nun kam ein Schreiben einer Gartenbau-Berufsgenossenschaft und wir wurden aufgefordert einen Fragebogen auszufüllen, um die Höhe einer Unfallversicherung für Tätigkeiten in privaten Gärten und Parkanlagen zu berechnen. Wir hielten das für einen Witz und reagierten nicht. Nun kam aber ein zweites Schreiben mit einem Informationsblatt anbei, da stehen solche Sachen drauf wie „Der Eigentümer des Gartengrundstücks wird vom Gesetzgeber als Unternehmer bezeichnet. Selbst wenn keine Mitarbeiter beschäftigt werden, führt dies nicht zum Ausschluss der Versicherungspflicht.“
Diese Versicherung soll Pflicht sein für alle Grundstücke, die größer als 2500qm sind - mehr Voraussetzung braucht es laut dieses Infoschreibens nicht.
Ich mag das ja immernoch nicht glauben.

Kann mich jemand aufklären, ob ich meinen absolut NICHT gewerblich oder landwirtschaftlich genutzen Garten, auf dem niemand arbeitet (wir rupfen nicht mal das Unkraut) extra versichern muss, nur weil er über 2500qm groß ist?

die Muecke

Servus,

Kann mich jemand aufklären, ob ich meinen absolut NICHT
gewerblich oder landwirtschaftlich genutzen Garten, auf dem
niemand arbeitet (wir rupfen nicht mal das Unkraut) extra
versichern muss, nur weil er über 2500qm groß ist?

die einfache Antwort ist die, die die BG schon gegeben hat: Weil es im Gesetz steht.

Der historische Hintergrund ist, daß die 25 ar nicht nur in diesem Zusammenhang, sondern z.B. auch in der Einheitsbewertung und Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft als „eine Ackernahrung“, das Minimum, welches zur Selbstversorgung auf einer Siedlerstelle notwendig ist, angesehen wurden.

Wenn man sich jetzt einen Siedler vorstellt, der seine Stelle zu diesem Zweck nutzt: Er ist wirtschaftlich tätig, selbst wenn er in überhaupt keiner Weise irgendwo am Markt oder sonstwo an der Öffentlichkeit in Erscheinung tritt.

Um diesen gleichberechtigt mit den luf Unternehmen zu erfassen, die am Markt auftreten, wird der Maßstab des Ertragspotenzials angelegt.

Er erwirbt übrigens mit der Versicherung in der BG auch einen Anspruch auf Leistungen, nicht bloß die Beitragspflicht. Und sone abgerutschte Motorsäge im Brustbein ist nicht mit Hansaplast klarzumachen…

  • Wenn Du beiläufig den Beitragsbescheid anschaust, wird Dein Unmut vermutlich relativ schnell verfliegen.

Viel Spaß mit dem Landgütlein wünscht

MM

Hallo Martin,

vielen Dank für Deine Aufklärung.
Nun, ich habe mich noch nicht mit Beiträgen etc. auseinandergesetzt und ich hatte auch nicht vorgehabt Motorsägen im Bein zu verharmlosen, aber ich konnte mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es eine Versicherung gibt, die ich zahlen muss, nur weil mein Garten größer ist als andere.
Verzeih mir, dass ich mit Schreiben, die mich auffordern eine Versicherung abzuschließen - und das aus mir nicht nachvollziehbaren Begründungen - vorsichtig bin. Immerhin kann mir ja jeder einen Brief schreiben und mich auffordern zu zahlen.

Nun werde ich aber meiner neugewonnen Verpflichtung nachkommen.

die Muecke

Hallo,

in BW werden die einzelnen Grundstücke sogar zusammen gezählt.
Habe auch das Problem.
Eventuell kannst Du aber die Nutzung auf jemand anderen Umschreiben, d.h. du bearbeitest das Grundstück nur zum teil, dann bist Du unter 2500 qm und musst nichts bezahlen.

Meines Wissens geht es nicth draum wem das Grundstück gehört, sondern wer es bewirtschaftet.

Gruss Andi

Servus,

dieses:

Eventuell kannst Du aber die Nutzung auf jemand anderen
umschreiben

wird im Schadensfall besonders lecker: Da ist jemand für die Nutzung und die damit zusammenhängenden Tätigkeiten verantwortlich, der im Zweifelsfall gar nichts mehr von seinem Glück weiß.

Ich stell mir mal vor, ich müsste jedes Mal meinen Vetter anrufen, bevor ich auf ne Leiter steige…

Schöne Grüße

MM

Hallo Mücke,

so ist es nun mal mit den Berufsgenossenschaften. Man kennt sie noch nicht einmal und trotzdem ist man Mitglied.

Vieleicht kannst du daraus aber auch noch einen finanziellen Vorteil schlagen, weil du deine Kraftfahrzeuge zum Landwirtschaftstarif(A-Tarif)versichern kannst. Frag mal bei deiner Versicherung nach.

Viele Grüße

Ralf

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Hallo Ralf,

Vorteil schlagen, weil du deine Kraftfahrzeuge zum
Landwirtschaftstarif(A-Tarif)versichern kannst. Frag mal bei
deiner Versicherung nach.

was es nicht alles gibt *staun*. Vielen Dank für den Tipp!

Mücke