hallo habe vor einem jahr ein kleingarten gekauft. ( ohne Auflage). Mein problem ist, dass das Gartenhaus ca 70. qm hat aber zusammenbricht. Nun bin ich am überlegen es zu renovieren. Laut gartenordnung brauche ich eine Genehmigung zum Neubau, Grundrissveränderung usw. Aber ich will ja nix verändern sondern nur renovieren. Brauche ich dafür eine Genehmigung ?
Guten Tag,
Gartenlauben über 24.00 qm Grundfläche stehen laut
Einigungsvertrag unter Bestandsschutz und brauchen nicht zurück gebaut werden. Verändert man aber etwas am Grundriss, das heißt baut man was an oder reißt man was ab ist der Bestandsschutz weg und man muss auf 24.00 qm zurückbauen. Gegen eine Renovierung, sprich Malerarbeiten,Dachdecken oder neu verputzen der Wände sind jeder Zeit gestattet und das kann Ihnen niemand verbieten. MFG