Gartenverpflichtung!

Mieter zieht zum 01.01.2011 in Wohnung ein, erhält am 30.01.2011 die Kündigung zum 31.07.2011.
Wohnung hat Garten, um den sich der Mieter kümmern muss. Wurde auch vertraglich, schriftlich, festgehalten. Eigentlich kein Problem, da Mieter dieses akzeptiert hat, weil der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.
Nun verlangt Vermieter unter Friststetzung, binnen 14 Tagen, um Baumschnitt, Heckenschnitt, Vertikutierung des Rasens, Neu-Einsaat des Rasens etc., etc…
Müssen diese Arbeiten noch vom Mieter ausgeführt werden oder reicht die „Grundpflege“ des Rasens?
Müssen „Schäden“ aufgearbeitet werden, die durch vorherige Mieter nicht erfolgten??
Sollte der Mieter binnen der Frsitsetzung nicht nachkommen, wird ein Gärtner zu Lasten des Mieters verpflichtet!
Geht das überhaupt, ohne schritliche Auftragserteilung seiten des Mieters?
Freue mich auf Feedback!
Danke vorab!

M.e. muss der MIeter bis zum Kündigungstermin seinen Pflichten (aber auch seinen Rechten!!) nachkommen. Und ja der Vermieter kann einen Gärtner beauftragen und die Kosten verlangen…

Hallo,

im gleichen Monat bei Einzug noch die Kündigung oder liegt ein Schreibfehler vor?

Mit was wurde die Kündigung begründet?

Mieter zieht zum 01.01.2011 in Wohnung ein, erhält am
30.01.2011 die Kündigung zum 31.07.2011.
Wohnung hat Garten, um den sich der Mieter kümmern muss. Wurde
auch vertraglich, schriftlich, festgehalten. Eigentlich kein
Problem, da Mieter dieses akzeptiert hat, weil der Mietvertrag
auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde.
Nun verlangt Vermieter unter Friststetzung, binnen 14 Tagen,
um Baumschnitt, Heckenschnitt, Vertikutierung des Rasens,
Neu-Einsaat des Rasens etc., etc…
Müssen diese Arbeiten noch vom Mieter ausgeführt werden oder
reicht die „Grundpflege“ des Rasens?

Wenn nicht speziell im Mietvertrag bestimmte Pflegearbeiten namentlich vereinbart, ist die Grundpflege des Gartens vereinbart, wobei aber auch der Baumschnitt als das Schneiden der Hecken erforderlich sein könnte, jedoch wiederum die Frage, wie lange dauerte denn das Mietverhältnis??

Müssen „Schäden“ aufgearbeitet werden, die durch vorherige
Mieter nicht erfolgten??
Sollte der Mieter binnen der Frsitsetzung nicht nachkommen,
wird ein Gärtner zu Lasten des Mieters verpflichtet!

Wenn es draußen noch Winter ist sind einige Maßnahmen ja schon witterungsbedingt nicht möglich, insoweit wäre die 3-Wochenfrist m.E. so nicht haltbar.
Es sollte aber dem VM genügen, dass Gartenpflege vorgenommen wird.

Schönen Tag noch.

Sollte der Mieter binnen der Frsitsetzung nicht nachkommen,
wird ein Gärtner zu Lasten des Mieters verpflichtet!
Geht das überhaupt, ohne schritliche Auftragserteilung seiten
des Mieters?

Ob der Mieter die Kosten übernehmen müsste, weiß ich nicht.
Wenn der Garten zur Mietsache gehört, weiß ich nur, dass der Gärtner ohne Einverständnis des Mieters nicht in den Garten kommt.
Haus und Garten wären dann im Besitz des Mieters und Verstöße wären als Hausfriedensbruch bestrafbar.

Gruß
Paul

…hallo…im Mietvertrag nachschauen…aber ich denke, der Vermieter ist wohl etwas übers Ziel hinweggeschossen…aber der Rasen sollte gemäht werden.
mfG liebertee

…hallo tanja…es kommt darauf an was im Mietvertrag steht!!!
Wenn da steht: der Mieter hat(zB eimal wöchentlich) den Rasen zu mähen, dann kann der Vermieter einen Gärtner beauftragen. Wenn da steht (zB. hat für die Rasenpflege zu sorgen)dann kann der Vermieter KEINEN Gärtner beauftragen…oder nur auf eigene Kosten.
mfG liebertee

Die wichtigste Frage würde ich hier eigentlich bei der Wirksamkeit der Kündigung durch den Vermieter sehen. So schnell nach Einzug sollte diese anfechtbar sein (hierzu müsste man den Grund für die Kündigung zu kennen). Das könnte als Verhandlungsbasis zwischen Mieter und Vermieter dienen: wenn der Mieter trotz (möglicherweise) unwirksamer Kündigung bereit ist auszuziehen, sollte dafür der Vermieter die Kosten für die Gartenpflege tragen.