Mieter,die Wohnung mit Garten gemietet haben, fordern einen Wasseranschluss für das Gartenwasser. Frage: Reicht es, einen Brunnen wieder in Gang zu setzen, z.B. mit einer Schwengelpumpe, oder kann man gezwungen werden diesen Zähler zu setzten(mit Außenanschluss etc.)
Vielen Dank für die Antwort!
Hallo !
Seit wann haben Mieter einen Rechtsanspruch auf Bequemlichkeit beim Wasserholen für ihren privaten(mitgemietete) Gartenanteil ?
Bei Anmietung sah man es doch,es gibt keinen Außenzapfhahn,also wusste man,hier muss man Gieskanne im Haus füllen oder mit einem Schlauch von innen Wasser heranführen.
Es mag oft einen Gartenhahn geben aber er ist weder mietrechlich noch nach Länderrecht vorgeschrieben.
Gab es einen Zapfhahn oder Brunnenpumpe,dann muss der natürlich auch funktionieren und ggf. repariert werden,wie jedes Teil der Mietsache auch.
Und einen Gartenwasserzähler muss man aus Eigennutz schon vorsehen,wenn dieses Wasser sonst nicht dem Mieter allein angerechnet werden kann.
MfG
duck313
Hallo.
Seit wann haben Mieter einen Rechtsanspruch auf Bequemlichkeit
beim Wasserholen für ihren privaten(mitgemietete) Gartenanteil
Ich denke mal, es geht dem Frager nicht um Bequemlichkeit, sondern um das Einsparen der Siel-/Abwasserkosten.
Gruß
Christian
Hallo !
Daran dachte ich auch,aber das ist nur nach den Regeln der Wasser-/Abwasserbetriebe grundsätzlich möglich. Meist wird ein Mindestverbrauch im Garten (> 20 m³/Jahr) vorausgesetzt um es zu gestatten.
MfG
duck313
Hallo,
Ich denke mal, es geht dem Frager nicht um Bequemlichkeit,
sondern um das Einsparen der Siel-/Abwasserkosten.
Ich denke mal, da können die Kosten nicht besonders hoch sein.
Es würde mich mal interessieren, wieviel Liter Wasser über den Gartenwasserhahn entnommen werden und wie hoch die Abwasserkosten pro Kubikmeter sind.
Gruß
Jörg Zabel