Hallo zusammen,
mal folgender Fall angenommen:
A hat ein Reihenhaus in Niedersachsen, Zaun zwischen den Grundstücken ist alt und nicht mehr schön anzusehen.
Der Zaun ist von Vorbesitzern von A vor Jahrzehnten aufgestellt worden.
Nachbar B macht ständig Ärger wegen des Zauns, will, dass A ihn erneuert.
A sieht das aber nicht ein, stellt selbst auf seiner Grundstückseite jetzt vor den Zaun einen Sichtschutz.
Fragen:
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wo ist überhaupt geregelt, wer für die Zäune zwischen den Grundstücken verantwortlich ist?
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muss man überhaupt einne Zaun aufstellen? Kann man ihn auch einfach ersatzlos beseitigen oder durch einen Sichtschutz auf Grundstücksgrenze ersetzen?
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wenn der Zaun zwar häßlich ist, aber eben noch nicht baufällig, kann der Nachbar da überhuapt etwas machen?
Danke für die Antworten.
Holygrail
A hat ein Reihenhaus in Niedersachsen, Zaun zwischen den
Grundstücken ist alt und nicht mehr schön anzusehen.
Wo steht der Zaun?
auf der Grenze?
oder an der Grenze, aber auf dem Grundstück von A?
- wo ist überhaupt geregelt, wer für die Zäune zwischen den
Grundstücken verantwortlich ist?
- muss man überhaupt einne Zaun aufstellen? Kann man ihn auch
einfach ersatzlos beseitigen oder durch einen Sichtschutz auf
Grundstücksgrenze ersetzen?
§ 27 Nachbarrechtsgesetz Niedersachsen
„Grenzen bebaute oder gewerblich genutzte Grundstücke aneinander, so kann jeder
Eigentümer eines solchen Grundstücks, sofern durch Einzelvereinbarung nichts anderes
bestimmt ist, von den Nachbarn die Einfriedung nach folgenden Regeln verlangen:
Wenn Grundstücke unmittelbar nebeneinander an derselben Straße oder an demselben Wege
liegen, so hat jeder Eigentümer an der Grenze zum rechten Nachbargrundstück einzufrieden.
Rechtes Nachbargrundstück ist dasjenige, das von der Straße (dem Wege) aus betrachtet
rechts liegt. Dies gilt auch für Eckgrundstücke, auch für solche, die an drei Straßen oder
Wege grenzen.“
http://www.kreiensen.de/pics/medien/1_1089190047/Nac…
- wenn der Zaun zwar häßlich ist, aber eben noch nicht
baufällig, kann der Nachbar da überhuapt etwas machen?
Der Zaun kann u.U. nicht ortsüblich sein. Was ortsüblich ist, steht u.U. in der jeweiligen kommunalen Satzung der Gemeinde.
Es kommt aber drauf an, ob der Zaun auf der Grenze oder auf einem der Grundstücke steht.
also, wo steht er?
Gruß
Paul
Ein Blick in das Nachbarrecht des betreffenden Bundeslandes (Einfriedungen) hilft weiter. Außerdem sind ggf. örtliche Gestaltungssatzungen zu beachten - gerade bei Reihenhäusern.
also, wo steht er?
Zaun steht auf der Grenze, ist ein Maschendrahtzaun, aber schon ca. 30 Jahre alt.
Ist die rechte Seite.
Wenn ich es richtig sehe, hat der Nachbar also Anspruch auf eine Einfriedung, z.B. einen Zaun. Ob der jetzt neu ist oder alt, kann er sich nicht aussuchen.
Wenn jetzt auf der eigenen Seite zusätzlich ein Sichtschutzzaun aufgestellt wird, müsste das doch erlaubt sein, oder?
Gruß
Holygrail
Wenn jetzt auf der eigenen Seite zusätzlich ein
Sichtschutzzaun aufgestellt wird, müsste das doch erlaubt
sein, oder?
Wenn der nicht ortsunüblich ist, würde ich das so sehen, ja.
Gruß
Paul
Hallo,
nein, Sichtschutzwände haben rundherum sehr viele in diverser Ausführung aufgestellt.
Danke!
Holygrail