Hallo Leute,
wir wohnen in Sachsen in einer DHH mit ca. 500qm Garten. Unser Grundstück grenzt an ein Feld und mit den anderen 3 Seiten jeweils an benachbarte Haus-Grundstücke.
Laut Bebauungsplan dürfen die Zäune hier generell nur 1 Meter hoch sein. Zu uns wird bald ein Hund ziehen, welcher locker über die Zäune hopsen kann. Wir wollen den Zaun gern erhöhen, das geht ja leider nicht, wegen des Bebauungsplanes.
Das sächsische Nachbarrecht macht mich nicht schlauer. Wir dürften eine Hecke haben, die nicht höher als 2 Meter ist, diese darf aber nicht direkt am Zaun sein, sondern 50cm vorher aufhören. Das ist ja alles ätzend.
Habt Ihr ne Ahnung, wie das genau läuft? Eine Ausnahmegenehmigung streben wir nicht an, da das den Nachbarn gar nicht gefallen würde. Bleibt uns wohl nix, als eine Hecke zu pflanzen (schon recht hoch - TEUER)…
Oder, Bekannte haben einen kleinen Weidezaun vor ihren Zaun gespannt mit Strom drauf (über ein Solarantrieb). Aber ist sowas erlaubt?
Danke für die Hilfe
Hallo,
hast du das selbst als textliche Festsetzung auf dem Plan gelesen oder steht das in der Begründung? Nur ersteres wäre bindend.
In der Begründung sollte jedoch stehen, warum man diese für Sachsen untypische Festlegung gemacht hat.
Falls es wirklich eine Festsetzung ist, würde ich dennoch bei der Gemeinde einen Antrag auf Befreiung stellen. Dem Nachbarn wird es sicher auch nicht gefallen, wenn der Hund sich auf seinem Grundstück herumtreibt.
Grüße
Ulf
Hallo Rudi
der Zaun im Sinne dieser Anordnung (wie auch immer dies richtig heissen mag)ist doch die Abgrenzung zu den nachbarlichen Grundstücken. Dahinter eine Einzäunung für ein Tier- hier Hund- zu bauen wird von dieser Anordnung meines Wissens nicht berührt. Hier greift die Verordnung über die Errichtung von Bauten auf Grundstücken.
Ich würde dir aber raten, Dein Posting in die allgem. Rechtsfragen verschieben zu lassen, oder hier löschen und dort einen hypothetische Anfrage gleichen Inhalts zu posten.
MfG
Rumburak
Hallo,
tja, das ist wohl ein typisches Dilemma. Als Hundehalter bist Du verpflichtet, deinen Grund und Boden so abzusichern, dass Hundi eben nicht plötzlich auf der Straße steht, es sei denn, du machst einen Kettenhund daraus, was sicher nicht in deinem Interesse ist. Also notfalls mußt du den Zaun auch auf 1,80 Meter hochziehen. Ist auch eine Gesetzgebung. Für mich sieht das so aus: wenn Du den Zaun läßt, wie er ist und Hundi hüpft, kriegst du Ärger. Ziehst du den Zaun hoch und Hundi hüpft nicht, kriegst du auch Ärger. Ich denke, du solltest das mit der Sondergenehmigung zu deiner eigenen Absicherung direkt ins Auge fassen. Grüße
Anlauf verkürzen
Hallo!
Oder, Bekannte haben einen kleinen Weidezaun vor ihren Zaun
gespannt mit Strom drauf (über ein Solarantrieb). Aber ist
sowas erlaubt?
Ist eher eine Rechtsfrage, aber die Idee grundsätzlich gut, finde ich.
Vielleicht ist es möglich, durch irgendwas (einen zweiten Zaun, Sträucher etc) den Anlauf zu verkürzen, so dass Hundi nicht mehr über den Zaun kommt.
Ansonsten denke ich auch: Die Nachbarn hätte doch sicher ein Interesse an einem höheren Zaun mit Hilfe einer Ausnahmegenehmigung?
Grüße
kernig
Vielleicht ist es möglich, durch irgendwas (einen zweiten
Zaun, Sträucher etc) den Anlauf zu verkürzen, so dass Hundi
nicht mehr über den Zaun kommt.
Hallo,
mein damaliger Hund (Münsterländer) ist aus dem Stand und ohne Anlauf über einen 1,25er Zaun gehüpft.
Wenn die Höhe nicht überschritten werden darf, würde ich in die Breite gehen, d.h. an dem Zaun oben einen 0,5 m breiten Zaun waagerecht anbringen, so als Überstand. Dann muss ein Hund nicht nur hoch, sondern auch weit springen, das klappt meist nicht so gut.
Gruss
Iru