Hallo,
man stelle sich vor:
Vermieter streicht den Gartenzaun vom 2-Familienhaus, wohnt selber nicht dort. Die Kosten für das Streichen und Farbe solle auf die beiden Mietparteien umgelegt werden.
Können solche Kosten auf die Mieter umgelegt werden?
Danke schon einmal für Eure Meinungen. Gruß Karin
Hallo!
Vermieter streicht den Gartenzaun vom 2-Familienhaus, Können solche Kosten auf die Mieter umgelegt werden?
Der neue Anstrich gehört zur Instandhaltung und ist nicht umlagefähig.
Gruß Wolfgang
Gem. § 1 (2) S.2 Betriebskostenverordnug wären diese Kosten nicht umlagefähig
G imager761