Gartenzustand bei auszug

Hallo,
welchen Gartenzustand kann der Vermieter beim Auszug des Mieters im August verlangen? Die Büsche sind im letzten Herbst beschnitten worden - aber natürlich wieder nachgewachsen. Reicht es, den Rasen zu mähen und das Unkraut großzügig zu beseitigen? Oder muss auf Kosten des Mieters ein Gärtner beauftragt werden, der ca. 30 Stunden veranschlagt hat?

Danke schon mal für Eure Antworten.

Meike

Der Vermieter muss grundsätzlich die Aussenanlagen pflegen.
Ihn trifft auch die Verkehrssicherungspflicht.
Der VM kann diese Pflichten aber durch den Mietvertrag auf
den M. übertragen.

Auch wenn der M. die Gartenpflege übernommen hat, darf der VM
nicht im einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der
Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen sind.
(LG Wuppertal)

Solange keine Verwahrlosung droht, steht dem VM mangels gegen-
teiliger Vereinbarung hinsichtlich Art, Umfang und Häufigkeit
der Pflege kein Direktionsrecht zu
(OLG Düsseldorf)

Ohne besondere Vereinbarung muss der M. nur einfache Arbeiten
wie Rasen mähen oder Unkraut jäten vornehmen.
(OLG Düsseldorf)

Bei Gartenpflegekosten handelt es sich um Aufwendungen für die
Pflege gärtnerisch angelegter Flächen
(LG Hamburg)

Die Gartenpflegekosten zählen zu den Betriebskosten , es sei denn,
die Kosten beruhen auf jahrelanger Vernachlässigung der Gartenpflege.
(LG Hamburg)

Sie dürfen nur dann auf die Mieter umgelegt werden, wenn dies miet-
vertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

Der M. braucht Aufwendungen für die Gartenpflegekosten nur bis zur
Höhe der tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Beträge anteilig
zu zahlen.
(AG Husum)

Fazit:
Rasen mähen und Unkraut jäten reicht. Sofern dies nicht im Vertrag
ausdrücklich geregelt ist, müssen Garteninstandsetzungskosten nicht
gezahlt werden.

30 Std. Gartenpflege, das ist fast eine ganze Woche. Dies könnte be-
deuten, dass der Garten auf Kosten des M. zu einer Bundesgartenschau
aufgepeppt werden soll.

PS:

Sofern also Gartenpflegekosten über die Betriebskosten gezahlt wurden, muss der VM hiervon seinen Garten aufhübschen. Demnach hat der M. bei
Ausug nicht auf seine Kosten die Aufhübschung zu zahlen.

Wenn der VM einen super Garten haben möchte, ist das auch sein gutes Recht. Jedoch muss er die Kosten hierfür selbst zahlen .

zuallererst ist es wichtig zu wissen was hier alles vermietet wurde und wie die sache im mietvertrag geregelt ist.