Hallo,
es geht um Folgendes:
Ein Mieter, wohnhaft seit 18 Jahren in einer Mietswohnung, besitzt ein Gasherd. Jetzt möchte er auf Elektroherd umsteigen, jedoch ist kein Elektoherdanschluss vorhanden. Die Fragen lauten:
- Ist eine Installation des Elektroherdanschlusses problemlos durchführbar oder ist es eine komplizierte Sache? (Leitungen durch die Wände usw.)
- Wer ist dafür zuständig? Der Vermieter oder muss der Mieter die Kosten selbst tragen?
Für die Antworten vielen Dank im Voraus!
Gruß
Helena