Gas(Pfand)flasche weitergeben?

Nehmen wir mal an, jemand hat eine Propangasfläche 11kg (Pfandflasche) beim Aufräumen im Haus von den Großeltern gefunden und keinen Beleg mehr. Die Gasfirma nimmt die Flasche daher nicht zurück. Ein Bekannter braucht aber genau so eine Flasche. Er gibt sagen wir 10 Euro oder einen Kasten Bier, läßt die Flasche neu befüllen (bzw. diese wird in der Regel gegen eine gleichwertige volle Flasche mit neuem TÜV ausgetauscht). Dafür will die Gasfirma auch keinen Beleg sehen. Eigentümer bleibt ja in jedem Fall weiterhin die Gasfirma.
Ist damit alles rechtens? Nehmen wir an, es passiert etwas und die Haftpflicht muß zahlen etc. - macht es da einen Unterschied, ob man die Papiere bzw. den Mietvertrag noch hat oder reicht die Rechnung vom Neubefüllen samt neuen TÜV?

Servus,

auch die (roten) Pfandflaschen werden nicht beim Händler an Ort und Stelle befüllt, sie werden genau so leer gegen voll ausgetauscht wie die (grauen) „Eigentumsflaschen“.

Auf der Flasche ist eingeschlagen, wann sie ihre nächste Untersuchung vor sich hat. Bei einer schon ewich leer herumstehenden Flasche ist das Datum der nächsten Untersuchung wahrscheinlich schon lange verstrichen, d.h. da wird nichts passieren, weil sie vor der nächsten Befüllung sowieso geprüft werden muss.

Kritisch kanns allenfalls werden, wenn eine noch teilweise oder ganz volle Flasche weitergegeben wird, deren Untersuchungsfrist überschritten ist. Wer ein übriges tun will, kann sich davon überzeugen, daß derjenige, der die Flasche entgegennimmt, das Datum ablesen kann und weiß, was es bedeutet, und diese Unterrichtung ggf. dokumentieren.

Schöne Grüße

MM