Person A hat vor ca 5 Monaten ein schreiben bekommen, das sie beim bisherigen Gasanbieter kein Gas mehr bekommt, da der Vermieter das Gas dort abbestellt hat.
Auf die Frage wieso, meinte der Vermieter nur er habe einen neuen Anbieter, weitere Informationen würden kommen.
Person A hat ständig nach dem neuen Anbieter verlangt, bekam aber keine Antwort.
Vor zwei Tagen rief der Vermieter nun an und meinte er hätte eine Mahnung von nichtbezahlten Gasrechnungen des alten Anbieters bekommen.
hat der Mieter einen eigenen Vertrag mit dem Gasanbieter oder zahlt der Mieter das Gas über die Nebenkosten?
Bei ersterem kann der Vermieter den Vertrag gar nicht kündigen, der Mieter müsste seine Rechnungen/Abschläge regulär weiter zahlen.
Bei letzterem muss der Mieter die im Mietvertrag vereinbarten Abschlagszahlungen für die Nebenkosten zahlen. Die Mahngebühren weil der Vermieter Mist gebaut hat sind nicht Umlagefähig(Bei der nächsten Nebenkostenabrechnung Einsicht verlangen und prüfen ob der Vermieter es richtig gemacht hat.).
Die Frage ist nicht wer den Gasanbieter bezahlt, sondern wer den Vertrag abgeschlossen hat.
Wenn der Vermieter der Vertragspartner vom Gasanbieter ist und der Mieter die Rechnung bisher bezahlt hat wendet sich der Gasanbieter beim Ausbleiben der Zahlungen an den Vertragspartner=Vermieter. Hier hat der Mieter niemals etwas unterschrieben und man müsste genauer prüfen was für Verpflichtungen der Mieter überhaupt hat(speziell der unterschriebene Mietvertrag).
Wenn der Mieter der Vertragspartner des Gasanbieters ist dürfte der gesamte Vorgang der Kündigung ungültig sein und der Mieter müsste die entsprechenden Kosten erst einmal tragen, aus Sicht des Gasanbieters hat der Mieter schlicht weg aufgehört zu zahlen ohne dass der Vertrag endete. Ob der Vermieter Schadensersatzpflichtig ist müsste man prüfen.