Es geht eigentlich nicht ums Mietrecht, aber in dieses Forum schien das Problem am besten zu passen, also…
Ein Mieter hat auf eigenen Namen einen Vertrag zur Stromlieferung und Gaslieferung abgeschlossen. Der Mieter zieht nun aus und kündigt die Verträge zum Zeitpunkt des Auszugs. Nach Auszug steht die Wohnung vermutlich einige Zeit leer, da noch kein Nachmieter gefunden wurde.
Muss der Vermieter dann auf seinen Namen neue Verträge abschließen oder ist eine „vertragslose Zeit“ möglich, da kein Strom und Gas während des Leerstands verbraucht wird?
Die Strom-/Gas-Kosten ab Mietende gehen natürlich grundsätzlich zu Lasten des Vermieters.
Ob eine „vertragslose“ Zeit möglich ist, ist mit dem Versorger abzuklären > manche sagen strikt NEIN, weil sie scharf auf die Grundgebühr sind - aber mit einiger Hartnäckigkeit habe ich das aber schon mehrfach praktiziert. Allerdings kann es sein, dass dann auch tatsächlich kein Strom/Gas mehr „fliesst“ - die Mühe machen sich die Versorger allerdings i.d.R. nicht.
Oder ausprobieren = einfach keine Anmeldung tätigen.
Ich habe auch schon mehrfach erlebt, dass der Strom-Versorger jahrelang nicht bemerkt/nicht reagiert, wenn der neue Mieter sich einfach nicht anmeldet - und dann irgendwann mal mit der dicken Rechnung zum Vermieter kommt!
Wichtig ist, dass nachweislich kein Verbrauch stattfand - d.h. Abmeldestand des ausgezogenen Mieters und Anmeldestand zu irgendeinem späteren Zeitpunkt müssen exakt übereinstimmen.
Rudi
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ich kenne das so, dass derjenige der auszieht seinen Vetrag mit dem Stromlieferanten kündigt (so er denn vorher auch vom Mieter selbst beauftragt wurde). Ein netter Vertreter diese Firma kommt dann und stellt am Zähler den Strom ab (durch verplombte Blindsicherungen etc…)
Der neue Mieter muß dann erst einen neuen Vertrag mit einem Stromlieferanten seiner Wahl eingehen, dann kommt wieder einer vorbei, der den Zähler wieder freischaltet.
Der Vermieter ist bei diesen Verträgen nicht involviert.
Gas gehört meist mit in die Nebenkostenabrechnung, die der VM durch monatliche Abschlagszahlungen erhält (und an die Tech. Werke weiterleitet).
Hier könnte es sein, dass nach Auszug bei der Endabrechnung noch Forderungen offen sind, die dann beglichen werden müssen.
Wenn gas aber auch vom Mieter separat bestellt wurde, denke ich läufts wie beim separat bestellten Strom.
Und ich kenne das so, dass man seinen Vertrag mit dem Stromlieferant kündigt, das geht bei uns auch bequem per Online-Formular, man liest den Zählerstand selbst ab (dafür kommt niemand vorbei), gibt den an, schreibt das Datum des Auszugs ins Formular, und dann gibt es ein Feld für den Namen des Nachmieters oder Vermieters. Die nachfolgende Zeit geht also ziemlich sicher zu Lasten des Vermieters.
Es geht eigentlich nicht ums Mietrecht, aber in dieses Forum
schien das Problem am besten zu passen, also…
Ein Mieter hat auf eigenen Namen einen Vertrag zur
Stromlieferung und Gaslieferung abgeschlossen. Der Mieter
zieht nun aus und kündigt die Verträge zum Zeitpunkt des
Auszugs. Nach Auszug steht die Wohnung vermutlich einige Zeit
leer, da noch kein Nachmieter gefunden wurde.
Muss der Vermieter dann auf seinen Namen neue Verträge
abschließen oder ist eine „vertragslose Zeit“ möglich, da kein
Strom und Gas während des Leerstands verbraucht wird?
Die Strom-/Gas-Kosten ab Mietende gehen natürlich
grundsätzlich zu Lasten des Vermieters.
zu dieser Aussage: M hat eigene Verträge wegen Gastherme und Stromzähler, M zieht aus und kündigt beim Versorger.
Wieso soll da irgendetwas zu Lasten des VM gehn??? 0 Verbrauch während des Leerstandes vorrausgesetzt…
Oder ausprobieren = einfach keine Anmeldung tätigen.
Ich habe auch schon mehrfach erlebt, dass der Strom-Versorger
jahrelang nicht bemerkt/nicht reagiert, wenn der neue Mieter
sich einfach nicht anmeldet - und dann irgendwann mal mit der
dicken Rechnung zum Vermieter kommt!
Was hat der beim VM zu suchen,wenn es nicht der Zähler vom VM ist???
Wichtig ist, dass nachweislich kein Verbrauch stattfand - d.h.
Abmeldestand des ausgezogenen Mieters und Anmeldestand zu
irgendeinem späteren Zeitpunkt müssen exakt übereinstimmen.
Na, das kann ich ja kaum glauben… In Deutschland ist zwar
vieles möglich, aber dass sich automatisch ein Vertrag mit dem
Vermieter ergibt…!?
solange der Verbrauch=0 dürfte es wohl keinen Vertrag geben. Erfolgt ein Verbrauch, könnte man das evtl. als konkludente Handlung ansehen durch die ein Vertrag zustande kommt.
Was hat der beim VM zu suchen,wenn es nicht der Zähler vom VM
ist???
Hallo!
Das ist relativ einfach: Der Zähler gehört dem regionalen Grundversorger. Und dieser will für seinen Zähler nähmlich eine Grundgebühr haben. Da nun der Mieter seinen Vertrag gekündigt hat, wendet sich der Grundversorger an den Hauseigentümer. Natürlich kann man jetzt sagen:„Holt euern Zähler mal schön ab!“. Das machen die dann auch, aber wenn man die Wohnung wieder vermieten will, müssen die den Zähler wieder einbauen, und das kostet dann natürlich was. Und so ist es eben günstiger, den Zähler drin zu lassen, und die monatl. GG zu zahlen.
Andreas