Gas Versorgung abdrehen

Hi zusammen

Ich erkläre in diesem Thread den Hintergrund des Anliegens , es geht nicht darum ob der Gasanbieter sich verrechnet hat , oder ob die Forderung rechtens ist oder nicht , sondern es geht in erster Linie darum , ab man als Mieter den Gashebel umlegen darf.

folgende Situation

ein Gewerbetreibender hat eine Lagerhalle in einem Gewerbekomplex angemietet . Im Winter wurde die Halle auf De-Frost gefahren ( 8 - 10° ) mit Heizkörpern , ansonsten ist die Heizung aus .

Der Gasanbieter sendet nun eine Rechnung mit einem Abschlag von über 600,- Euro/Monat und stellt fest , das im Zeitraum November bis Mai über 6000cm Gas verbraucht wurde , was für den Gewerbetreibenden schier unrealistisch erscheint .

Der Gewerbetreibende Hallenmieter vermutet , das eine der Nebenhallen oder eine der Wohnungen in ET 1 mit an der Gasversorgung hängt .

jetzt die Frage :
Darf der Gewerbetreibende Mieter den Gas-Haupthahn am Zähler zumachen , da er selbst aktuell kein Gas braucht und um festzustellen ob ein Mieter der Nebenhallen oder der Wohnräume in ET 1 sich daraufhin beschwert ?

dankend fragend

Toni

Hi

jetzt die Frage :
Darf der Gewerbetreibende Mieter den Gas-Haupthahn am Zähler
zumachen , da er selbst aktuell kein Gas braucht

Warum sollte er das nicht dürfen?
Ausser, wenn in seinem Mietvertrag, Gasversorervertrag explizit steht, dass er das nicht darf.

Ich denke wenn ich als Endverbraucher nicht einer Mindestmengenabnahme unterliege, muss es dem Lieferanten egal sein, an welcher Stelle ich die Zufuhr stoppe/drossle.

und um
festzustellen ob ein Mieter der Nebenhallen oder der Wohnräume
in ET 1 sich daraufhin beschwert ?

Die Gründe, warum ich das Licht lösche/Wasser abdrehe… wenn ich mein Haus verlasse, müssen den Stadtwerken völlig schnurz sein.
Insofern kann man das Gas auch aus Sicherheitsgründen abdrehen wenn niemand in der Nähe der Halle ist.

imho
Rumburak

Es gibt mehrere Hebel an denen man Gas abdrehen kann. klassischer Weise befindet sich ein Hebel direkt vor und hinter dem für einen Kunden zuständigen Gaszähler (damit man den Gaszähler tauschen kann). Bei kleinen Einpersonenhaushaltsanlagen nur ein Hebel vor dem Zähler. Dies ist der Übergabepunkt. Diese beiden Hebel und alle weiteren Hebel auf Kundenseite dürfen vom Kunden selbstständig betätigt werden, also auch geschlossen werden wenn man in Urlaub fährt oder die Anlage schlicht weg nicht nutzen will.

Hebel in Richtung des Versorgers dürfen nicht betätigt werden.