Gasabrechnung 2009/2010

Zum 1.10.2010 habe ich meinen Gasanbieter gewechselt. Ich erhalte jetzt die Schlussrechnung vom meinem alten Anbieter ( e werk Reinbek/Wentorf ) diese Abrechnung bezieht sich auf den Zeitraum von 300 Tagen(5.12.2009 - 30.09.2010).Die Nachforderung beläuft sich auf € 1246,28 für einen Verbrauch von 40.348 kWh. Jetzt ist es so das wir im Vorjahr einen Verbrauch von 21.550 kWh hatten und sich unser Verbrauchsverhalten oder die Anzahl der Personen im Haus nicht geändert hat. Auch in den Vorjahren hatten wir nie so einen hohen Verbrauch. Da sich der jetzt angeführte Verbrauch auf 300 Tage bezieht würde das bedeute das sich unser Verbrauch um glatte 100 % erhöht hat. Auf Nachfrage beim Anbieter kam nur die Antwort das der Berechnung die Ablesedaten zugrunde liegen ( was auch sonst … ) Merkwürdig ist doch nur das sich ein Verbrauch ( trotz kaltem Winter im Jahr 2009/10 ) um 100 % erhöhen kann. Zu erwähnen wäre noch das wir im Jahr 2008/09 neue Heizkörper und Thermostaten bekommen haben und unser Gasbrenner auch auf dem neuesten Stand ist !
Gerne würde ich wissen wie ich weiter vorgehen kann - muss ich die Abbuchung des o.a. Betrages so hinnehmen, ohne weitere Prüfung?
Muss ich Einspruch gegen die Rechnung erheben und wenn ja mit welcher Begründung? Kann ich die Abrechnung ganz ablehnen da ich ja durch diverse Vorabrechnung nachweisen kann das ich nie so einen hohen Verbrauch hatte?

Hallo Uwe,
auf der Abrechnung sind ja die Zählerstände aufgeführt, welche von Ihnen oder von einem Mitarbeiter der E-Werke abgelesen wurden und auf Grundlage dieser Zählerstände ermittelt sich der Verbrauch.
Wenn die Zählerstände alle korrekt sind und nie vom Netzbetreiber geschätz wurden, ist die Abrechnung natürlich auch korrekt.
Aus langjähriger Erfahrung kann ich Ihnen leider sagen, dass es fast nie vorkommt (also ich habe es noch nie erlebt), dass ein Gaszähler nicht korrekt misst.
Der Verbrauch könnte sich vielleicht durch den doch sehr kalten Sommer und den langen vorausgegangenen Winter erklären.
Sie sollten sich vielleicht jetzt mit ihrem vorigen Anbieter in Verbindung setzten und sich die Abrechnung erklären lassen und vielleicht eine Ratenzahlung ausmachen.

Hallo Uwe, Sie sollten die Endabrechnung bei diesen Fakten auf gar keinen Fall akzeptieren - die mögliche Abbuchung auch nicht.
Ich würde Ihnen empfehlen, zunächst die in den letzten Rechnungen ausgewiesenen Zählerstände zu überprüfen, ob hier Zahlendreher oder Abweichungen enthalten sind.
Für einen Familienhaushalt in einem Einfamilien-Haus, Reihenhaus etc. wäre ein Verbrauch zwischen 20-25.000 kWh normal, sofern keine Sauna oder ein Pool beheizt wird.
Sollten Sie bei der Überprüfung der letzten Abrechnugen und der Zählerstände keine Abweichungen von den tatsächlichen Werten feststellen, könnte auch eine Überprüfung des installierten Zählers sinnvoll sein. Dieses müßten Sie bei den Stadtwerken beantragen.
Sobald Sie die Schlussrechnung nicht bezahlen, werden auch die Stadtwerke in der Regel „hilfsbereiter“, um eine gemeinsame Lösung zu finden bzw. dem Fehler auf den Grund zu gehen. In jedem Fall sollten Sie den SW schriftlich mitteilen, dass Sie der Abrechnung widersprechen und bis zur Klärung nicht zahlen werden.
Eine Sperre des Anschlusses kann nicht erfolgen, da Sie einen neuen Lieferanten haben. Wenn Sie sich nicht selber um die Lösung kümmern wollen, empfehle ich, einen Fachwanwalt oder die Verbraucherzentrale einzuschalten. Viel Erfolg ! Frank Schaffhirt