Gasabrechnung nach Zwischenmiete

Hallo,

ich war ein halbes Jahr im Ausland und habe meine Wohnung untervermietet. Alles mit Zustimmung des Vermieters und Untermietvertrag. War auch alles ok bis die Nachzahlung der GASAG kam. Es war eine horrende Nachzahlung im Gegensatz zum Vorjahr und der kWh Verbrauch betrug 2000 mehr als zum Vorjahr. Bevor und Nach Einzug habe ich die Zählerstände abgelesen und meine Untermieterin hat laut Verbrauch kräftig geheizt. Der GASAG-Vertrag lief weiter über mein Konto, womit sie mir einfach meine monatlichen Abschläge überwiesen hat und ich der GASAG. Nun hatte ich ihr eine Abrechnung geschrieben, wobei ich ihren Verbrauch minus der eingezahlten Abschläge berechnet hab. Die Summe ist sehr hoch und mehr als meine Nachzahlung an die GASAG war. Klar, weil sie im Winter und ich im Sommer darin gewohnt hatte. Sie meint jedoch, dass ich sie nicht nach Verbrauch abrechnen kann, da die GASAG ja eine Jahres-Mischkalkulation aufstellt und sie nur den Mehrverbrauch zum Vorjahr zahlen muss.

Meine Frage ist: Wie berechne ich das jetzt für die Zeit, die sie in meiner Wohnung gewohnt hat?

Danke schon mal.

Sina

Hallo!

Mischkalkulation ?

Wie das ? Der Preis je Kilowattstunde ist ganzjährig gleich, wenn er sich nicht aus Kostenerhöhungsgründen verändert hat.

Und nun hat man schon eigene Gasheizung und deswegen auch eine Gasuhr, da kann man doch sehr schön und gerecht abrechnen.
Was die Gasuhr anzeigt ist der Verbrauch. In jedem Monat, Sommer wie Winter, immer exakt.

Den mal den Einheitspreis …€/kWh und man hat den Verbrauch des Untermieters.

Hauptsache, man vertut sich nicht mit den Angaben, einmal Kubikmeter(m³) Gas und einmal Wärme in Kilowattstunden(kWh). Wie das zusammenhängt steht auf jeder Gasabrechnung drauf.

Es gibt nur wenige Fälle, wo man den jahreszeitlichen Unterschied bei der Mietdauer berücksichtigen und umrechnen muss.
Wenn man eine Jahresabrechnung hat und daraus auf die einzelnen Heizmonate rückrechnen muss, weil man den Verbrauch nicht einzeln mit einer Messuhr ablesen konnte.
Dann nimmt man die Gradtagszahl-Tabelle. Eine Tabelle, die den prozentualen Durchschnittsverbrauchsanteil je Heizmonat aufschlüsselt, also Wintermonat viel Anteil an den Jahreskosten, Sommermonat wenig bis nichts.
Hier brächte die einfach Aufteilung Jahresverbrauch : 12 = Verbrauch je Monat große Ungenauigkeiten, wenn Mieter nicht ein ganzes Jahr gewohnt hatte.

Aber wie gesagt, gibts ein Messgerät was den Verbrauch direkt anzeigt, dann braucht man das nicht umrechnen, man hat den echten Verbrauch schon vorliegen.

mfG
duck313

Hallo duck,

ja genau so sehe ich das auch. Denn wenn ich nur im Winter drin gewohnt hätte würde mich ja die GASAG auch nach Verbrauch abrechnen. Ist doch egal, ob ich im Sommer oder Winter drin gewohnt hab. Es geht nach Verbrauch. Nun gut, danke noch für die Formel. Jetzt fühl ich mich in meiner Berechnung bestätigt.

Schönen Abend noch.

Gruß