Gasag, 2 Jahre lang verschätzt - Nachzahlung?h

Hallo,

angenommen, der Hauptmieter kündigt seine Wohnung, seine bisherigen Untermieter übernehmen den Mietvertrag, und werden neue Hauptmieter. Gasag wird umgemeldet auf die neuen Mieter, und bei der Gelegenheit fällt der Gasag auf, dass sie sich seit Januar 2002 verschätzt hat bei der Kostenabrechnung. Demzufolge moechte die Gasag jetzt, gerechnet vom Januar 2002 bis zum Juni 2004, eine beachtliche Nachzahlung haben.
(Die von der Gasag in diesem Zeitraum eingegangen Rechnungen wurden immer bezahlt, nur, wie gesagt, laut Gasag waren die Rechnungen nur inkorrekte Schaetzungen. Die geforderte Nachzahlung soll diese Schaetzung korrigieren, natuerlich zu Gunsten der Gasag.)

Was die Mietpartei nun gerne wuesste, ist das von seiten der Gasag rechtens?

Gruesse & schonmal Dank fuer alle Anmerkungen,
Uwe

  1. In der Regel lesen BEWAG und GASAG jährlich die Zählerstände ab. Wenn man nicht zu Hause ist und(!) keinen Zettel an die Tür geheftet hat, rechnen sie kulanterweise mit der alte Vorauszahlung weiter. Und ich bin dankbar für dieses Prozedere!
  2. Die GASAG hat dir über 2 Jahre ein zinsloses DArlehen gegeben.
  3. Verjährung ist noch nicht eingetreten.

Gruß n.

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