Gasanbieter wechseln, Übergangsproblem

Mal angenommen, ein Endverbraucher kündigt seinem bisherigen Gasversorger bereits im Januar 2010 zum 31.3.2010 und erhält von diesem auch die schriftliche Bestätigung. Weiterhin angenommen, der Endverbraucher stellt bei einem neuen Gasversorger bereits Ende Januar den Antrag auf Gasversorgung und erhält von diesem erst Ende April eine Bestätigung, dass die Lieferung ab 1.6.2010 erfolgen soll.
Von welchem Anbieter würde der Endverbraucher in der Zwischenzeit die Rechnung für Gas bekommen, in der er vertragslos weiter Gas bezogen hat?
Wäre der Endverbraucher berechtigt, evtl. Schadenersatz gegenüber dem neuen Vertragspartner geltend zu machen, weil dieser erst zu diesem viel späteren Zeitpunkt die Lieferung vertraglich übernommen hat, wenn der neue Anbieter in seinen AGB folgende Klausel hat:
„3.3. Der Vertragsschluss und der Lieferbeginn erfolgen zum Monatsersten des übernächsten Monats ab Eingang des Antrags bei den GasWERKEN, sofern den GasWERKEN eine Kündigungsbestätigung bzgl. des bestehenden Gaslieferungsvertrages des Kunden durch den bisherigen Lieferanten sowie eine Bestätigung über den Beginn der Netznutzung durch den örtlichen Netzbetreiber vorliegen. Nach Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen erhält der Kunde unverzüglich eine Bestätigung über den Vertragsschluss und Lieferbeginn in Textform.“

Wer hat hier in einem solchen Fall welche Pflichten zu erfüllen und muß dafür einstehen?

Welche Rechte könnte der Endverbraucher geltend machen?

Vielen Dank für die rechliche Diskussion.

Hallo Ralli!

Ich kann leider nicht alles beaantworten, aber in der Zeit des „vertragslosen“ Zustandes ist der sogenannte Grundversorger derjenige, der mit Gas versorgt und dann entsprechend abrechnet. Dies ist in der Grundversorgungsverordnung GVV http://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/index.html geregelt.

Zu der Frage mit dem Schadenersatz kann ich leider nichts sagen

Eigentlich liefert der Vorgänger bis zum Wechsel und ist auch verpflichtet bei nicht zustande kommen ,weiterhin zuliefern
Mfg Harald

Hallo
Da kann ich nicht viel helfen.Ich habe aber letzte Woche ein Bericht im TV gesehn wg.Stromanbieterwechsel.
Da hatte ein Kunde seinen Vertrag gekündigt,und mußte dann von seinen alten Anbieter nach 3 Monaten den Strom weiter beziehen,natürlich zum teuersten Preis.Hierzu wurde angemerkt,das man seinen neuen Versorger mit der Kündigung beauftragen sollte,und nicht selbst kündigen sollte.
Grüsse Detlef

Sehr geehrter Fragender
die Versorgung übernimmt im Zweifelsfall der Grundversorger nach NAV.
Ansprüche gegenüber irgend jemanden anders bestehen nicht, außer an sich selbst, dem sogenannten „mündigen Kunden“
Dr. Heinze

Im Zweifel liefert immer de Grundversorger Gas, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Auf keinen Fall kann man im Rahmen eines Gasanbieterwechsels zu irgendeinem Zeitpunkt ohne Gas dastehen. Vergleiche: http://www.gastip.de/artikel/19772/Kann-ich-ohne-Gas…