Gasanbieterwechsel

Hallo Forum,
ich möchte bei meinem 2 Familienhaus den Gasanbieter wechseln.
Ich habe mir nun einen Anbieter herausgesucht, der unter dem Grundversorger liegt und zusätzlich 200€ Neukundenbonus zahlt.

Meine Frage:
Muss ich den Neukundenbonus auf die Mieter umrechnen, oder darf ich den für mich behalten?

Danke für die Infos

Hallo Chefsessel,
um es genau zu wissen ist ein Steuerberater hinzuzuziehen. Ich weiß es nicht.

Jedoch wenn der Bonus auf der Energieabrechnung aufgeführt ist, der ja dem Mieter auf Wunsch vorzulegen ist, dann ermäßigt der Bonus auch die Energiekosten für den Mieter. Dies ist jdenfalls meine Meinung.

Beste Grüße
Kocki

Hallo,
als Erstes: rechtsverbindliche Ratschläge kann ich nicht geben, weil ich Laie bin!

Dann würde ich sagen, dass Sie den Bonus behalten dürfen.
Aber achtung: Den gibt es oft erst nach 12 Monaten, in denen Sie nicht wieder wechseln dürften, denn dann geht der Bonus flöten…

Den günstigeren Gaspreis müssen Sie m.E. aber an die Mieter weiter geben!

Grüße.

hallo,
sorry, aber damit kenn ich mich leider nicht aus.
gruß
mahema

Hallo,
den Neukundenbonus müssen Sie an Ihre Mieter prozentual weitergeben. Je nachdem wie sich Ihre Abrechnung für das Jahr 2010 und 2011 gliedert und wann Ihnen Ihr Gasanbieter den Neukundenbonus gutschreibt, sind Sie zur Weitergabe des Bonus / Gutschrift angehalten. Sie sollten berücksichtigen, daß die Mieter ein recht zur Einsichtnahme in Versorgerabrechnungen haben und spätestens dann kann Ihnen die fehlende Weitergabe des Anbieterbonus negativ ausgelegt werden, allein diese Tatsache kann die ganze Nebenkostenabrechnung in Frage stellen.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Der Mieter profitiert doch davon, dass der Gaspreis niedriger ist. ICh weiss nicht, ob die Weitergabe des Bonus „gerecht“ ist. Schließlich hat man ja durch Recherche, Anbieterauswahl Zeit für die Suche investiert, die ja auch vergütet sein will. Auf welchen Zeitraum sollte man denn den Bonus umlegen? Ein neuer Mieter in 2 Jahren profitiert dann vielleicht auch nur noch vom besseren Preis. Warum sollten denn gerade nur die aktuellen Mieter vom Bonus profitieren? Ich würde mich als Vermieter mit den Mietern über die niedrigeren Gaspreise freuen, vom Bonus ein kleines Bewohnerfest organisieren, dann hat jeder was davon. Und in 2 Jahren wiederholen. Weils so schön war.

Hallo Chefsessel,

ganz klare Sache, der günstigste Tarif ist auch immer an den Mieter weiterzugeben.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel

das ist mir schon klar, aber wem steht der neukundenbonus zu? anscheinend gibt es hier unterschiedliche meinungen aber keine stichfestes gesetz.

das ist mir schon klar, aber wem steht der neukundenbonus zu?
anscheinend gibt es hier unterschiedliche meinungen aber keine
stichfestes gesetz.

Hallo Chefsessel,

ich selber fühle mich als Vermieter verpflichtet,für meine Mieter die bestmöglichen Energie-Preisangebote
einzuholen und diese uneingeschränkt auch entsprechend weiterzugeben.
Ich weiss, das manche Vermieter nur auf ihren eigenen Gewinn achten, aber meine Mieter vertrauen mir und das ist für mich der Beiweis, dass ich mit meiner Methode richtig liege.
Bitte denken Sie darüber einmal nach.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Brassel

So habe mich schlau gemacht.
Der Neukundenbonus steht nur dem Neukunden zu, nicht dem Mieter.
Da der Vertrag mit dem neuen Gaslieferanten nur zwischen dem Gasanbieter und dem Vermieter geschlossen wird, hat der Mieter keine rechtlichen Ansprüche auf Neukundenboni.

Es bleibt aber jedem Vermieter natürlich selbst überlassen, ob er diesen Vorteil auf seine Mieter umlegt.

Hallo Chefsessel,

ich gehe davon aus, dass es sich bei Ihnen um die Gasheizung handelt, denn sonst hätte ja jeder Mieter einen eigenen Gaszähler.
In diesem Fall ist der Vertragspartner des Gaslieferanten immer der Vermieter.
Ob nun beim alten Lieferanten oder wie Sie schreiben,
als Neukunde.
Daher liegt es zwar bei Ihnen, ob Sie die Einsparungen weitergeben, oder diese selber behalten.
Alleine diese Diskussion zu führen, ist schon ein Armutszeugnis und ich würde so nicht mit meinen Mietern umgehen.
Damit Ende der Durchsage und leben Sie wohl.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Brassel

Ob Sie den Neukundenbonus zwischen den Parteien aufteilen oder sich sebst einstecken ist sicherlich letztendlich eine moralische Frage, die sie sich nur selbst beantworten können. Beim Gasanbieterwechsel und dem Vergleich der Gaspreise sollten Sie allerdings einige Dinge beachten, die hier gut zusammengefasst sind: http://www.gastip.de/rubrik2/19996/Gaspreise-verglei…