Hi,
angenommen, es ist in einem Haushalt eine neue Heizung fällig und der Eigentümer würde Gasheizung wählen. Bevor überhaupt ein Handwerker mit den Arbeiten beauftragt werden kann, müßte der örtliche Strom- und Gasanbieter den Anschluß an die Gasleitung in der Straße gewährleisten (Gashausanschluß).
Dafür würden folgende Kosten berechnet:
- Hausanschlußkosten inkl. Erdarbeiten im öffentlichen Bereich
- Kosten für die Rohrleitung im privaten Bereich
- Baukostenzuschuss für die örtlichen Verteilungsanlagen
Nach § 35 a EStG können ja bei Handwerkerrechnungen nur Arbeitslohn inkl. Fahrtkosten abgesetzt werden. Wäre die Rechnung des Strom- und Gasanbieters überhaupt absetzbar und wenn ja, welche Posten?
Viele Grüße,
Julia