Stellt ein Kaminkehrer an einem Ofen Gasaustritt fest, muss er dann sichtbar am
Gerät einen Aufkleber -bei Inbetriebnahme Lebensgefahr- anbringen oder ist es
ausreichend, wenn in der Wohnung ein schriftlicher Hinweis auf Gasaustritt hinterlegt wird
Der Schornsteinfeger wird ohne weiteres dieses Gerät sperren,bzw. verplomben müssen. lg
Moin Grußlose,
bei mir (in einer Mietwohnung) hat der Schornsteinfeger nach der Diagnose ‚Gasaustritt‘ das Gerät verplombt und stillgelegt.
Gandalf
Zum Zeitpunkt der Überprüfung war der Mieter selbst für ein paar Tage nicht anwesend, sondern nur ein Nachbar. Der Kaminkehrer hat lediglich eine Nachricht in der Wohnung hinterlassen, dass der Gasofen nicht in Betrieb genommen werden darf. Wäre es nicht seine Pflicht gewesen, direkt am Gerät einen Hinweis anzubringen?
LG
CindyLoo
Der Schornsteinfeger wird ohne weiteres dieses Gerät
sperren,bzw. verplomben müssen. lg
Das ist eben die Frage.
Darüber gibt es sicher Vorschriften ob und unter welchen Umständen dies als „Amts“-handlung vorgeschrieben ist.
Ohne genaue Kenntnis der Umstände -auch über die Erheblichkeit der Undichtigkeit - ist alles nur Spekulation.
Eine grundsätzliche Sperrpflicht bei „tolerierbaren“ Mängeln sehe ich nicht. Der Schorni sollte Fachmann genug sein, dies zu erkennen und zu beurteilen.
Moin!
Ich weiß nicht!
Einerseits hat er den Auftrag, Abgaswege, Zu- u.- Abluftöffnungen zu kontrollieren und Abgasmessungen turnusmäßig durchzuführen. Inwieweit er überhaupt dazu ausgebildet ist, sich um Gasleitungen zu kümmern, entzieht sich meiner Kenntnis. Klar, einen "Gas-Schnüffler kann im Grunde jeder benutzen. Und wenn der „piept“ Alarm schlagen ebenso. Nur sagt der Gas-Schnüffler im Prinzip nicht viel über die Leckmenge aus und damit eben auch nichts über die evtl. „Nutzbarkeit“ der Gasleitung. Mit geringer Leckmenge dürfte sie nämlich noch eine Weile betrieben werden, gilt dann als „eingeschränkt gebrauchsfähig“, muß aber (i.d.R. innerhalb von 14 Tagen) „fit“ gemacht werden. Selbst die meisten Gasversorger legen dann noch nicht still, sondern dichten mit speziellen Klebebinden vorläufig ab und stellen einen „Mängelschein“ aus mit der Auflage, die Leckage binnen… Tagen beseitigen zu lassen (Hier in HH ist das so!).
Klar, ist Gefahr in Verzug, darf jeder, der das bemerkt Alarm schlagen und ggf. das Gas abstellen (wenn er denn weiß, wie und wo und das ohne weiteres zugänglich ist)! oder notfalls Polizei, Feuerwehr und Gasversorger informieren (…aus der Wohnung meiner verreisten Nachbarn riecht es nach Gas!)
Aber im Ernst: Der Sottje (so heißt der „Kaminkehrer“ hier im Norden) kann wohl eigentlich selbst gut abschätzen, was er tut. Und lieber einmal zuviel abgestellt als einmal zu wenig, oder?
Gruß Walter
Hallo erstmal,
lass mal die Kirche im Dorf. Diese Gasschnüffelgeräte sind extrem empfindlich. Und wenn die direkt an einer Verschraubung so gerade eben an genau einer kleinen Stelle anschlagen, und schon auf ein oder zwei Zentimeter Abstand nichts mehr melden, dann ist das eine Sache, die natürlich „mal gemacht werden muss“, aber nichts, was eine konkrete Gefahr darstellt.
Habe selbst den Fall schon gehabt, und stand daneben, als der Melder wirklich nur ansprang, als dessen Sensor genau an die Verschraubung gehalten wurde. Ansonsten war in dem wirklich klitzekleinen Technikraum nichts zu messen. Also wenn es unter den räumlichen Verhältnissen bislang nicht ausgereicht hatte, dass sich da in der Raumluft genug angesammelt hatte, dass der Melder grundsätzlich angesprungen wäre, dann darfst Du da in einer kompletten Wohnung vermutlich unbesorgt sein, wenn der Schorni keinen Anlass gesehen hat, die Anlage sofort still zu legen.
Damals ist dann auch in aller Ruhe der Installateur gekommen, und hatte zuerst sogar Schwierigkeiten, selbst überhaupt etwas zu messen.
Gruß vom Wiz
Hallo Leute, ich muss mich entschulden, es geht hier insbesondere um Abgasaustritt und nicht um Gasaustritt bei einem Gasofen.
Wie sieht dann das Ganze aus?
LG
CindyLoo
DP --> Ämter&Behörden (mit Antworten) -owT-
nüscht
Moin!
Bei Abgasaustritt (was ja zweifellos zum Fachgebiet des Sottjes gehört), kann er das zweifellos (innerhalb seines „Ermessensspielraumes“) machen. Wobei er aber auch schauen sollte, weshalb es Abgasaustritt gibt. Ein, aus welchen Gründen auch immer „verstopfter Schornstein“ (toter Vogel z.B.) wäre ja „sein Ding“, d.h. er ist derjenige, der Abhilfe schaffen kann. Auch „mangelnde Zuluft“ (weil Omma mal wieder die Zuluft mit alten Lappen verschlossen hat, damit es im Keller nicht so kalt wird) fiele in sein Fachgebiet, er könnte die Lappen entfernen und Omma aufklären. Das sind selbstverständlich auch Dinge, die dem Wartungs-Monteur (sofern diese regelmäßig, wie es sich alleine schon zur eigenen Sicherheit empfiehlt, durchgeführt wird) auffallen sollten, angesprochen und behoben gehören.
Gruß Walter