Gasbenutzung ohne Vertrag bei Stadtwerke

Ich habe da mal meine Frage,
ich habe von einem Bekannten gehört das er seit 5 Jahren in einem Haus wohnt zwar die Gasleitung inkl. Gas für Bad, Heizung, Warmwasser etc. benutzt aber nicht an einem Vertrag gebunden ist und somit auch nicht Kunde bei dem Gasanbieter.
Er hat auch bisher nie einen Schreiben bekommen oder musste etwas zahlen, seitdem er dort neueingezogen ist kam nix. Die von der Stadtwerke kamen wohl auch noch nie zur Ablesung.Hier meine Fragen:
1:Ist das normal?
2:Wie sollte er jetzt am besten reagieren und können die die letzten 5 Jahren in Rechnung stellen?
3: Oder soll er dies jetzt einfach selber neu anmelden?

Vielen dank jetzt schon für die Antworten.

Hallo!

Also dafür gibt es nur drei Möglichkeiten …

  1. Der Gasverbrauch ist im Mietpreis inkludiert
  2. Der Vormieter bezahlt netterweise die Rechnungen
  3. Die Gasversorger hat das tatsächlich übersehen

Ich würde zuerst einmal im Mietvertrag nachsehen ob der Mietpreis warm (inkl. Betriebskosten … Strom, Gas Wasser, etc.) oder kalt (ohne Alles ist). Es kann auch sein, dass nur einzelne Betriebskosten (z.B. Gas) inklusive sind und den Rest (Strom, etc.) muss man extra bezahlen.

Sollte er kalt sein, dann könnte es früher oder später Probleme geben. Im schlimmsten Fall (falls der Versorger jemals davon Wind bekommt) kann es zu saftigen Nachforderungen von Seiten des Gasversorgers kommen. Bei 5 Jahren schätze ich die Summe mal ganz vorsichtig zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Das kommt auf den Verbrauch an. Das Dumme in diesem Fall ist, dass man sich da nicht herausreden kann.

Also … Mietvertrag durchlesen!

Sollte der schlimmste Fall eintreten, dann SOFORT zum Verbraucherschutz und um Hilfe bitten. Auf KEINEN FALL den Gasversorger zuerst kontaktieren! Das sollen dann lieber die Profis vom Verbrauerschutz machen.

Mit internetten Grüßen,

Andy :smile:

www.stromkunde.info | www.gaskunde.info

ey caramba… das ist wirklich schon merkwürdig.

fangen wir mal so an.
einfach mal die gasleitung im keller verfolgen und schauen ob da ein gaszähler vorhanden ist.
(da steht dann oft der besitzer des zählers drauf: zb stadtwerke usw)
weil zu

  1. nein normal ist das nicht. oder er ist dort nur mieter und zahlt eine pauschale an den vermieter, dann ist es was ganz anderes aber auch nicht vernünftig.

  2. die können bestimmt eine rechnung anfordern aber die wissen doch nicht ab wann er das gas genutzt hat.
    also lieber bei einen anbieter der günstiger ist(heute haben wir auch einen freien gasmarkt) als neukunde anmelden :wink: die bringen auch einen zähler oder wollen nur den aktuellen stand durchgesagt haben

somit ist auch punkt 3 erledigt weil man sich ja spontan woanders neu anmeldet

es grüßt adk

Er sollte sich melden, Er muss das bezahlen,was den Stadtwerken als letzter bekanter Zählerstand vorliegt

Moin,
klingt schon Ungewöhnlich der Fall, da die Stadtwerke, die Netzabteilung (!) der Stadtwerke, ihre Abnahmestellen (Zähler) kennen sollten. Vielleicht gibt es ja einen zentralen Zähler im Haus und der Verbrauch wird in den Nebenkosten erfasst? Ist bei Mehrfamilienhäusern üblich und dann wäre es normal. Vielleicht sollte Dein Bekannter dies erst mal prüfen.
Ansonsten können die letzten 2 Jahre nachträglich in Rechnung gestellt werden. Melden sollte er sich in dem anderen Fall schon mal bei der Netzabteilung der Stadtwerke. Ist für ihn auch gerade vorteilhaft, da in den letzten 2 Jahren die Gaspreise eher niedrig waren.

Grüße Ben

Hallo,
normal ist das nicht. In wie weit die Gasgesellschaft noch Geld verlangen kann , weiß ich nicht genau, ich meine aber zu mimndestens von einem Jahr ist Geld zurück zu zahlen. Mit der Anmeldung, sich einfach mal bei den Nachbarn schlau machen wie es bei denen gehandhabt wird, oder auf der Stadt ( Gemeinde ) mal anrufen.

MFG

Matthias Marks

zu 1.: nein das ist nicht normal
zu 2.: Es ist schon möglich, dass es rücklaufend verlangt wird.
zu 3.: Es ist auf alle Fälle notwendig die Anlage anzumelden. Ich kann mir ehrlich gesagt, nicht vorstellen, dass der Stadtwerke es nicht auffällt,irgend wann. Dass es über die Nebenkosten abgerechnet wurde?
mfg

Das kann nicht sein, es sei denn er hat einen Vermieter, der für Ihn das Gas bezahlt oder aber es besteht noch ein Vertrag mit dem Vorbesitzer. Jedoch muss er selbst, oder der Gasversorger den Zähler ablesen. Wenn er wirklich nicht bezahlt, ist das Diebstahl (Frage einen Anwalt). Die letzten 5 Jahre werden dann geschätzt plus Strafe.

Hoffe, dass ich helfen konnte.

LG Mike

Hallo,

zu 1. das ist sicher nicht normal!
zu 2. ich würde schleunigst mal auf den Gaszähler schauen ( dort erkennt man für " gewöhnlich" welches Unternehmen das Gas liefert und mich mit denen austauschen. Ob die 5 Jahre nachfordern können weiß ich nicht, in der Situation würde es mich aber brennend interessieren, deshalb unverzüglich Kontakt aufnehmen.
zu 3. würde mich sehr wundern wenn der dann kommende Herr vom GVU ( Gasversorgungsunternehmen ) nicht ein paar unbequeme Fragen hätte.

Was ich aber sicher weiß, auch als nicht Jurist ; Unwissenheit schützt nicht vor Strafen, deshalb siehe Antwort zu Punkt 2.

Viel Erfolg.

zu 1. nein
zu 2. keine Ahnung wie lang zurückgefordert werden kann, lasst euch von der Verbraucherzentrale beraten
zu 3. neu Anmelden ist problematisch, normalerweise muß dazu muß eine Gasversorgungsanfrage gestellt werden, daraus folgt dann ein Inbetriebsetzungsantrag, das geht nur über einen zugelassenen Installateur, außerdem schaut sich der Versorger das vorher an, was erzählt man dann wieso hier schon ein Zähler hängt und wie man die letzten Jahre geheizt hat, wird bestimmt ne tolle Geschichte. Also ab zur Verbraucherzentrale und erstmal abklären wie lang zurückgefordert werden kann. Und dann ggf. weiterheizen. Sagt Bescheid wie es ausgegangen ist.

Ich habe da mal meine Frage,
ich habe von einem Bekannten gehört das er seit 5 Jahren in
einem Haus wohnt zwar die Gasleitung inkl. Gas für Bad,
Heizung, Warmwasser etc. benutzt aber nicht an einem Vertrag
gebunden ist und somit auch nicht Kunde bei dem Gasanbieter.

1:Ist das normal?
2:Wie sollte er jetzt am besten reagieren und können die die
letzten 5 Jahren in Rechnung stellen?
3: Oder soll er dies jetzt einfach selber neu anmelden?

Also, entweder wird das mit den Nebenkosten abgerechnet die das schon beinhalten. Oder aber es ist ein Flüssiggastank angeschlossen
lg

Hallo

Wenn er für seine Wohnung einen eigenen Zähler hat ist das äußerst unwahrscheinlich. Die Gasversorger sind in ihrer Abrechnung meist so genau wie das Finanzamt, da rutscht man nicht einfach durch das Raster.
Möglich das alles mit seiner Warmmiete abgedeckt ist und nicht separat abgerechnet wird.
Oder der Vormieter hat seinen Zähler nicht abgemeldet und die buchen fein säuberlich weiter von seinem Konto ab aber er müßte trotzdem eine Abrechnung bekommen, aber es können ja auch Fehler in der EDV vorkommen.
Würd da mal aber nachgucken und mich informieren nicht das das ganze mal auffliegt und er auf einmal einen riesen Batzen nachzahlen muss…
kann auch nach hinten losgehen.

MfG
Nelsont

Hallo

Das ist eine heikle sache. Weiß ich leider auch nicht, aber wenn er an keinen Vertrag gebunden ist, würde ich es so weiterlaufen lassen.Aber irgendwo muss er das Gas ja herbekommen. Ich weiß auch nicht wie lange die eventuel rückwirkend das Gas berechnen können.
Mfg

Wenn Du ihn nicht leiden kannst sage es den Stadtwerken, dann wird der bluten bis er schwarz wird. Energiediebstahl ist kein Kavarliersdelikt…er weiß ganz genau, daß es Gas nicht umsonst gibt.

leider ist das sicher nicht normal habe aber auch kein rat auf die frage

er ist selbst eigentümer und er hatt mieter jeder hatt sein eigenen zähler also wie ?

er ist eigentümer hatt auch mieter jeder hatt seinen eigenen zähler also wie

Wenn jeder Mieter seinen eigenen Zähler hat, dann bezahlt der einzelne Mieter sein Gas selbst, direkt an den Versorger. Und der Eigentümer bezahlt nur den Verbrauch für seine Wohnung. Jeder Mieter kann sich seinen Gasversorger selbst aussuchen.

Bei der Ablesung gibt es 3 Möglichkeiten …

  1. Es wird ein Jahresverbrauch geschätzt (bei 95% der Kunden)
  2. Der Wohnungseigentümer liest den Zählerstand selbst ab und gibt die Daten an das Gaswerk weiter
  3. Der Gasmann kommt zum Ablesen (heutzutage nicht mehr üblich)

Es ist jedoch nicht unbedingt erforderlich, dass jemand vom Gaswerk vorbeikommt. Bei 1 und 2 besteht jedoch die Gefahr, dass (sollte der Verbrauch zu gering geschätzt bzw. angegeben werden) es bei der Kündigung des Vertrags (dann kommen sie nähmlich vom Gaswerk ablesen) zu erheblichen Nachzahlungen kommen kann.

Üblich ist in der Regel, dass die Gas- und Stromwerke den Jahresverbrauch eines Haushalts schätzen und dann einen Paketpreis verrechnen. Bei Gas z.B. rechnen Sie für einen 2 Personen-Haushalt zirka 12.000 kWh pro Jahr. Bei Strom 3.500 kWh. Verbraucht man mehr, muss man nachzahlen. Verbraucht man weniger, bekommt man kein Geld zurück. Das Restguthaben verfällt zum Jahresende einfach. Zumeist wird der Verbrauch jedoch masslos überschätzt und die Kunden damit abgezockt.

Deswegen ist es sehr wichtig, dass man seinen Jahresverbrauch kennt (der steht auf der Jahresabrechnung). Dann kann man bei einem Versorgerwechsel einen genauen Verbrauch (+ zirka 20% als Reserve) angeben und verhindert, dass man zuviel bezahlt.

Das jedoch ein Gasversorger einen Kunden 5 Jahre lang „übersieht“ und kostenlos mit Gas versorgt, dass ist allerdings sehr unwahrscheinlich.

Noch etwas … Der Gasversorger müssen nicht unbedingt die Stadtwerke sein. In deutschland gibt es rund 760 Gasversorger die alle die gleichen Gasleitungen verwenden und das gleiche Gas verkaufen. Der einzige Unterschied ist der Firmenname und der Preis auf der Rechnung. Lies dir mal die Infos auf unserer Seite www.gaskunde.info durch.

Tipp für deinen Bekannten … Auf dem Gaszähler ist eine Zählernummer (nicht der Verbrauch). Er soll sich die mal aufschreiben und beim Stadtwerk telefonisch nachfragen, auf welchen Namen der Vertrag läuft.

Andy :smile:

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er ist eigentümer und hatt auch 3 mieter jeder hatt seinen eigenen zähler also wie??? 5 jahre lang keine rechnung ist ne dumme sache