Tach auch,
bin vor 2Monaten umgezogen, in eine Wohnung mit einem Gasdurchlauferhitzer. Auf diesem klebt ein Prüfsiegel für das oder vom Jahr 2007.
Jetzt hab ich per google mal „dies“ und mal „das“ gelesen. Einige Quellen sagen die Jährliche Wartung ist gesetzliche Pflicht. Andere sagen es ist keine gesetzliche Pflicht allerdings haftet der Vermieter nicht dafür wenn man es nicht warten lässt. Wiederum andere sagen „alles Schwachsinn, laufen laufen lassen bis kaputt“.
In meinem Mietvertrag selber steht darüber nichts drin, und bevor ich die Vermieterin Anschreibe wollte ich mal die gesetzliche(?) Frage geklärt haben. Damit ich bei der nicht evtl. viel Wind um nix mach.
Weis jemand was genaueres?