Gasdurchlauferhitzer - Wartungs pflicht?

Tach auch,

bin vor 2Monaten umgezogen, in eine Wohnung mit einem Gasdurchlauferhitzer. Auf diesem klebt ein Prüfsiegel für das oder vom Jahr 2007.

Jetzt hab ich per google mal „dies“ und mal „das“ gelesen. Einige Quellen sagen die Jährliche Wartung ist gesetzliche Pflicht. Andere sagen es ist keine gesetzliche Pflicht allerdings haftet der Vermieter nicht dafür wenn man es nicht warten lässt. Wiederum andere sagen „alles Schwachsinn, laufen laufen lassen bis kaputt“.
In meinem Mietvertrag selber steht darüber nichts drin, und bevor ich die Vermieterin Anschreibe wollte ich mal die gesetzliche(?) Frage geklärt haben. Damit ich bei der nicht evtl. viel Wind um nix mach.

Weis jemand was genaueres?

Hi Anonymer,

meines Wissens nach gibt es keine gesetzliche Wartungsvorschrift. Der Schornsteinfeger überprüft - praktisch wie TÜV für´s Auto - die Funktion und Abgaswerte und gut ist.

Bei mir läuft das seit Jahren so: Ich gehe in den Keller, warte neben der Heizung, bis sie anspringt und sage, ok, läuft. Wartung erfüllt.
Der Schornsteinfeger jedes Jahr: Ihre Abgaswerte sind hervorragend, (habe grade einen leisen Pups losgelassen) wird die Heizung regelmässig gewartet? Ich dann natürlich, ohne zu lügen, „Klar, jedes Jahr ganz regelmässig“

Falls ein Fachmann hier einen Gesetzestext angeben kann, wäre ich auch dankbar.

Also, bis auf nächstes Jahr und guten Rutsch dahin
Nicht ganz anonym
R