Gaseinzelöfen-Haus Gebrauchtkauf-Erneuerungspflich

Hallo wwwler!

Ich beabsichtige eine DHH zu kaufen. Sie hat in den Zimmern GAseinzelöfen. Für mich würden die es gut tun.

Nun ist aber meine Frage: ich habe gelesen, dass laut Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. Energieeinspaverordnung unter bestimmten Voraussetzungen die Heizungen bis Ende 2008 ausgetauscht werden müssen (mit Ausnahme von 1-2 Familien-Häusern, was ja hier zutrifft; die Ausnahme von dieser Ausnahme ist aber wiederum, dass wenn das Haus ver- bzw. gekauft wird, die Heizungsnalge doch ernuert werden muss.).

Kann mir jemand sagen, ob diese Pflicht auch für Gaseinzelöfen (wurden vor 1970 eingebaut; genaue Jahreszahlweiß aber leider nicht) besteht?

Ganz toll wäre es auch noch, wenn mir jemand sagen könnte, wie teuer so ein Austausch gaaaanz grob in etwa wäre; kurz ein paar Daten: DHH, 6 Zimmer über 3 Stockwerke; 110qm.

Vielen Dank!
gruß
ladydi

Tach auch!

Ich hab folgendes gefunden:

Bereits am 31. Dezember 2006 steht die nächste Hürde an. Ab dann müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) alle Öl- und Gasheizkessel außer Betrieb gesetzt werden, die entweder vor 1976 eingebaut wurden oder die dann geltenden Grenzwerte überschreiten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wurde der Heizkessel vor 1978 eingebaut, der Brenner aber nach dem 1. November 1996 erneuert, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember 2008. Auch für Ein- und Zweifamilienhäuser, die vom Eigentümer selbst genutzt werden, gilt die Regelung nicht. Will der Eigentümer das Gebäude aber verkaufen, muss der Käufer innerhalb von zwei Jahren den alten Kessel austauschen.

Ich denke das Beantwortet Deine Frage.

Gruß

Tinchen

Hi!

Will der Eigentümer das Gebäude aber verkaufen, muss der
Käufer innerhalb von zwei Jahren den alten Kessel austauschen.

Ich denke das Beantwortet Deine Frage.

Leider nicht ganz, denn einen Kessel haben wir nicht; es sind nur GAseinzelöfen…

weiß jemand dazu was?
gruß
ladydi