Ich beabsichtige eine DHH zu kaufen. Sie hat in den Zimmern GAseinzelöfen. Für mich würden die es gut tun.
Nun ist aber meine Frage: ich habe gelesen, dass laut Bundesimmissionsschutzgesetz bzw. Energieeinspaverordnung unter bestimmten Voraussetzungen die Heizungen bis Ende 2008 ausgetauscht werden müssen (mit Ausnahme von 1-2 Familien-Häusern, was ja hier zutrifft; die Ausnahme von dieser Ausnahme ist aber wiederum, dass wenn das Haus ver- bzw. gekauft wird, die Heizungsnalge doch ernuert werden muss.).
Kann mir jemand sagen, ob diese Pflicht auch für Gaseinzelöfen (wurden vor 1970 eingebaut; genaue Jahreszahlweiß aber leider nicht) besteht?
Ganz toll wäre es auch noch, wenn mir jemand sagen könnte, wie teuer so ein Austausch gaaaanz grob in etwa wäre; kurz ein paar Daten: DHH, 6 Zimmer über 3 Stockwerke; 110qm.
Bereits am 31. Dezember 2006 steht die nächste Hürde an. Ab dann müssen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) alle Öl- und Gasheizkessel außer Betrieb gesetzt werden, die entweder vor 1976 eingebaut wurden oder die dann geltenden Grenzwerte überschreiten. Allerdings gibt es Ausnahmen: Wurde der Heizkessel vor 1978 eingebaut, der Brenner aber nach dem 1. November 1996 erneuert, verlängert sich die Frist bis zum 31. Dezember 2008. Auch für Ein- und Zweifamilienhäuser, die vom Eigentümer selbst genutzt werden, gilt die Regelung nicht. Will der Eigentümer das Gebäude aber verkaufen, muss der Käufer innerhalb von zwei Jahren den alten Kessel austauschen.