Gasetagenheizung - Gsastherme

Hallo,

ist eine Gastherme eine Gasetagenheizung ?

Hat eine Gasetagenheizung immer einen eigenen Hauptzähler/Gasanschluss?

Gruß Mariella

Hallo !

Ja,zweimal JA !

Jedenfalls im Wohnungsbau hat jede Wohneinheit eine eigene Gasuhr,weil man auch selbst einen Vertrag mit dem Gaslieferanten hat und ihn selbst bezahlt. Eine Gasleitung geht durchs Haus von Gasuhr zu Gasuhr,aber jede Wohnung hat einen Gas-Haupthahn für seine Therme.

Vorteil für den Vermieter,er hat mit Heizkostenabrechnung nichts zu tun.
Vorteil Mieter,er kann sich den Gaslieferanten wie beim Strom selbst aussuchen,falls er einen billigeren findet.

Und wenn man lieber auf Gas statt auf Elektroplatten kocht,dann wäre das problemlos und schnell möglich,weil Gas bereits in der Wohnung ist.

MfG
duck313

Hallo,

vielen Dank

Vorteil Mieter,er kann sich den Gaslieferanten wie beim Strom
selbst aussuchen,falls er einen billigeren findet.

Genau darum geht es, da jemand behautet, er hätte eine Gastherme und die Abrechnung ginge über den VM. Dieser würde einen eigenen Vertrag mit dem Versorger ablehnen und dem Mieter den Gaslieferant vorschreiben.

Und wenn man lieber auf Gas statt auf Elektroplatten
kocht,dann wäre das problemlos und schnell möglich,weil Gas
bereits in der Wohnung ist.

Ich habe mir einen Kombiherd gekauft. Kochen mit Gas, Backen mit Strom.
Der Backofen läuft auf 240 V. Inzw. gibt es sogar Herde, die auf 240 V laufen.

Auch hallo

Vorteil Mieter,er kann sich den Gaslieferanten wie beim Strom
selbst aussuchen,falls er einen billigeren findet.

Genau darum geht es, da jemand behautet, er hätte eine
Gastherme und die Abrechnung ginge über den VM. Dieser würde
einen eigenen Vertrag mit dem Versorger ablehnen und dem
Mieter den Gaslieferant vorschreiben.

Das darf der Vermieter eigentlich nicht machen, einen eigenen Vertag ablehnen. Wäre ja genauso beim Stromanbieter. Ist ein Fall für nen RA.

lg sn00py

Hallo !
Dazu kann ich nichts sagen.
Es wäre ja möglich,es gibt aus mir nicht begreiflichen Gründen, nur eine Gasuhr für alles,dann müsste Vermieter wie sonst auch eine Abrechnung machen. Dann gibts auch Heizkostenverteiler an den Heizkörpern oder Wärmemengenzähler in jeder Wohneinheit.

Aber jeder Mieter sollte wissen,ob er einen Vertrag mit Strom und Gas hat,wenn es so ist,dann darf der Vermieter auch nicht reinreden.
Ist womöglich Unkenntnis des Vermieters,der denkt,Gaslieferant wird dann für alle im Hause gewechselt,auch für die,die es nicht wollen.
Das ist ja nicht so.
Und das Gas wird auch nie „alle“,wenn einer nicht zahlt !

240 V wirds nicht sein,denn die Normspannung in ganz Europa beträgt 230 V. Und Herde werden schon immer „nur“ mit 230 V betrieben,das heisst,die Kochplatten und Backofenheizungen sind für 230 V ausgelegt.
Gleichwohl man Herde im allgemeinen dreiphasig an das Drehstromnetz 230/400 V anschließt.

MfG
duck313