Im Gartenhaus eines Nachbarn ist ein Feuer enstanden und Gasflaschen explodiert. Die Feuerwehr mußte durch andere Gärten um an den Brandherd ranzukommen, es wurden Zäune zerschnitten, das Löschwasser hinterläßt nun eine dicke Eisschicht und durch die Explosionen sind Fensterscheiben sowie andere Schäden entstanden. Wie schwer die Schäden sind, kann man noch nicht genau absehen, weil überall noch Schnee die Dächer bedeckt!Wer haftet nun für die Folgeschäden? An wenn muß man sich wenden?
Und wie schnell? ( Besteht eine Frist)
HI,
in einen solchen Falle würde ich erst mal hinterfragen, was der Grund für die Gasexplosion bzw. das Feuer war.
Wäre es z.B. Brandstiftung gewesen, wäre der Brandstifter in der Haftung.
Ist die Explosion auf unsachgemäße Lagerung durch den Nachbarn entstanden, ist der Nachbar voll haftbar.
Oder…
Man müsste den Auslöser kennen.
Gruss
(ianal)
Erst einmal Danke,
wird dann gemacht. Sollte man die eigene Versicherung auch in Kenntniss setzen und wenn? welche? Gebäude oder Hausrat?
Sollte man die eigene Versicherung auch in Kenntniss setzen und wenn? welche? :Gebäude oder Hausrat?
Hi,
Gebäudeversicherung auf jeden Fall, da es sich hier um eine Neuwertversicherung auf erstes Risiko handelt. Normalerweise sind dort auch bauliche Grundstücksbestandteile (Gartenzäune, Ggehwegbefestigungen etc.) mitversichert. Falls -aus welchen Gründen auch immer- die Haftpflichtversicherung des Nachbarn einspringen müsste, gibt es lediglich eine Zeitwertentschädigung. Lass den Ärger mit dem Regress deine Geb.-vers. machen, die haben mehr Erfahrung.
Hausratversicherung dto. falls Schäden am Hausrat eingetreten sind.
Gruß Keki