Hallo!
es ist gesetzlich verpflichtend,aber für den Hauseigentümer. Er ist der Verantwortliche für die hausinternen Gasleitungen.
Und deshalb darf man die (geringen) Kosten auch über die Nebenkostenabrechnung umlegen,es gehört zur Wartung.
Man kann die Schau auch selbst durchführen,denn es ist eine reine Besichtigung,es wird nicht gemessen,wozu man Geräte bräuchte(wie bei Gasthermen etwa). Aber etwas technische Kenntnisse braucht es schon.
Aber nicht als Mieter. Es geht auch um den Nachweis der durchgeführten Schau,es muss dokumentiert werden. Will der Mieter etwa einen rechtlich verbindlichen Schrieb dem Vermieter ausstellen „Gasschau wurde durchgeführt,keine erkennbaren Mängel“ ? Dann müsste der Mieter aber auch haften,wenn Schäden auftreten,die übersehen wurden !!!
Das geht nicht.
Hier zwei Links,wie man es selbst prüfen könnte,auf was man achten muss usw.
und zu den TRGI (Technische Richtlinien f. Gasinstallationen)
http://www.horn-haustechnik.com/index.php/gas-haus-s…
http://www.gat-dvgw.de/fileadmin/gat/PDF_Vortragsarc…
MfG
duck313