ein Mieter in einer Gemeindewohnung. Die Wohung verfügt nicht über entsprechende Meßgeräte. Die Verbrauchsmenge wird über die anteilige Wohnfläche berechnet.
Frage: darf man den Gasanbieter trotzdem frei wählen?
Oder kann man den Vermieter „zwingen“ einen deutlich günstigeren Anbieter mit der Gaslieferung zu beauftragen?
ein Mieter in einer Gemeindewohnung. Die Wohung verfügt nicht
über entsprechende Meßgeräte. Die Verbrauchsmenge wird über
die anteilige Wohnfläche berechnet.
Hmm, mit welcher Begründung hält sich denn die Gemeinde nicht an die Heizkostenverordnung?
Frage: darf man den Gasanbieter trotzdem frei wählen?
Der M kann sich sein selbst abnehmbares Gas kaufen wo er möchte.
Oder kann man den Vermieter „zwingen“ einen deutlich
günstigeren Anbieter mit der Gaslieferung zu beauftragen?
Wenn der VM die gasverbrauchende Anlage selbst betreibt, bestellt der VM auch dies.
Mir wäre allerdings außerhalb des Flüssiggasbereiches unbekannt, wo es wirkliche Konkurrenz an gaseinspeisenden Gaslieferanten gibt.
Mir wäre eben immer nur ein Leitungsgasanbieter pro Gemeinde bekannt, aber man lernt eben nicht aus.