Hallo liebe Gemeinde,
Folgender Fall sucht eine Lösung:
Eine Wohnung mit zwei Zimmern wird von zwei Studenten bezogen. Jedoch befindet sich in nur einem Zimmer ein Gasheizkörper. Da die Fenster im Zimmer ohne Heizkörper zugig sind, ist es bei kälteren Temperaturen nicht auszuhalten. Ergo wird Rücksprache mit dem Vermieter gehalten, der sagt: Besorgt euch einen Heizkörper und ich zahle die Installation. Soweit, sogut, bis eine Rechnung über die Installation im Briefkasten der Studenten liegt, mit der Bitte, sie zu begleichen. Die Rechnung ist an den Vermieter adressiert, der sie an die beiden weitergereicht hat. Im Zuge des Einbaus wurde noch das Waschbecken versetzt, da eine Waschmaschine mit Standardmaßen nicht zwischen Kamin und Waschbecken gepasst hat, auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Vermieter.
Man muss dazu sagen, dass das Zimmer ohne Heizung im Winter durchaus schon Temperaturen unter 15 Grad hatte und die Wohnung ein ungedämmter Bau aus den 50er Jahren ist-also ohne die zweite Heizung kann man nicht auf eine Raumtemperatur kommen, die erträglich ist (wie schon erwähnt, es ist eine WG).
Wie seht ihr die Sachlage? Welche Partei muss die Rechnung begleichen?
Beste Grüße Sandra
Wer die Musik bestellt bezahlt den Handwerker und das Material.
Ob der Besteller sein Geld im Innenverhältnis VM/M wiederbekommt hängt von der Absprache ab.
Wolfgang
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]