kann mir jemand sagen,ob es ein neues gesetz zur jährlichen überprüfung von gasheizungsanlagen gibt?
über eine antwort wäre ich dankbar.
Hallo
Wenn es um die Reinigung sprich Jahreswartung geht, wäre das mir auch neu. Wüßte nicht das es ein Gesetz gibt das dies zwingend vorschreibt.
Nur der Beusch des Schornsteinfegers ist gesetzlich geregelt und festgelegt, nur dieser wartet die Heizung ja nicht sondern überprüft lediglich die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte.
Nur sollte jeder in seinem eigenen Interesse, wenn auch nicht vorgeschrieben, seine Heizungsanlage jährlich warten lassen.
Zum einen schont es die Umwelt, bietet mehr Betriebssicherheit, reduziert die Störanfälligkeit und schont durch die optimale EInstellung nicht zuletzt den Geldbeutel.
MfG
Nelsont
hallo nelsont!
ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt.der schornsteinfeger meint es gibt ein neues gesetz durch das der gebäudeeigentümer jetzt selbst verpflichtet ist,die gasleitungen regelmäßig (jährlich) zu überprüfen.diese leistung bietet er nun bei mir an.kann das sein???
D.F.
Ach so!
Ja, diese Verpflichtung gibt es auch wenn es die wenigsten wissen.
Es ist die s.g. „Gashausschau“ die jährlich durchgeführt werden muss.
Da gibt es schon einiges an Diskussionen im Internet, vor allem viele die sich ärgern das Schornsteinfeger diese Gashausschau als weitere Einnahmequelle nutzen und die Kunden mit ihrer Unwissenheit verunsichern und sich dadurch krass gesagt, daran bereichern.
Also:
Die Gashausschau bezieht sich auf die gesamte Gasanlage, soweit begehbar und einsehbar. Kontrolle des Zustandes der Leitungsanlage, sowie deren Bauteile und Funktion der Absperrorgane, sowie die Zugänglichkeit der Hauptabsperreinrichtung. Zudem kann mit Hilfe einer Gaslecksonde die zugängliche Leitung asbgegangen und auf Dichtheit geprüft werden.
Nur was nicht erwähnt wird, und deswegen teilweise die Empörung wie oben schon erwähnt:
Diese Gashausschau muss NICHT zwangsläufig durch einen Fachmann oder chornsteinfeger durchgeführt werden, sondern kann vom Anlagenbetreiber im Rahmen der Sorgfaltspflicht selbst vorgenommen werden. Man kann sich z.B. ein Formblatt erstellen auf dem die Anlage aufgelistet aufgeführt wird und jeder Punkt kontrolliert und abgehackt werden kann.
Einde Diskussion darüber kannste mal HIER nachlesen.
Hoffe das konnte etwas Licht ins Dunkel bringen?
MfG
Nelsont
Hallo erstmal…
Also, bei so viel Halbwarheiten muss ich jetzt doch auch noch meinen Senf dazugeben.
- Der Anlagenbetreiber muss jährlich eine so genannte Hausschau durchführen.
Das beinhaltet wie der Name schon sagt: schauen. sonst nix. Kann jeder!!
Ist die Hauptabsoerrung zugänglich und lässt sie sich schließen ( nur bei ausgeschaltetem Gerät testen). Ist die Leitung beschädigt? Hängt irgendetwas dran? Sind am Gasgerät irgendwelche Spuren, die da so nicht hingehören´? ( Russ, verbrannter Staub…). Ist die Abgasabführung O.K.?
(Durchgerostetes Abgasrohr…) Wenn Verbrennungsluftöffnungen vorhanden sind: Sie diese frei von Schmutz?
Das wars. Mehr kann der Schornsteinfeger im Regelfall nicht und: MEHR DARF ER NICHT!! Ein Schornsteinfeger mit einem Gasschnüffler bei der Hausschau würde bei mir zu einer Anzeige führen. Denn alle arbeiten an Gasleitungen, die eine Sichkontrolle übersteigen, darf nur ein eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen durchführen. Das heist, ein Schornsteinfeger ist im Regelfall nicht beim Gasversorger als VIU eingetragen, also darf er nicht. Hier versuchen die Schornis, mit der Angst der Kunden Geld zu verdienen. Er darf genauso wie jeder Kunde nur die oben genannten Punkte im Rahmen einer SICHTKONTROLLE abarbeiten. Und für 5 min. schauen dann wer weiss wieviel Geld verlangen… Naja ich weiss nicht.
Hallo Leute!
Ich möchte mich mal bei allen bedanken,die mir zu meinem Thema geantwortet haben.Es war alles sehr aufschlußreich und ich weiß jetzt wie ich mich beim Schornsteinfeger verhalten muß.
Also nochmals vielen Dank
D.Fröleke