Gashert und Gaskochplatte an eine Stadgassteckdose anschließen

Hallo, habe nur eine Stadgassteckdose .wie bekomme ich zwei Gasgeräte zweier unterschiedlichen Herstellers an einen Gassteckschlauch? Gassteckschlauchverteiler?

Moin!
Du benötigst zwei Gas-Steckdosen, d.h. die Verteilung muß vor den Gassteckdosen stattfinden. Die Installation muß zwingend von einem konzessioniertem Fachbetrieb ausgeführt werden, stellt aber i.d.R. keinen großen zeit-u. Materialaufwand dar.
Gruß Walter

Hallo!

Frage einen Gas-und Wasserinstallateur ob es 2-Geräte Verteiler gibt oder ob man die 2 Geräteschläuche zusammenführen darf.

Meines Erachtens nach gibts das nämlich nicht ! Man muss bei Bedarf eine 2. fest installierte Gassteckdose einbauen lassen. Und die kann dann gleich an der richtigen Stelle sitzen, denn die Gasschläuche zum Gerät dürfen nur 150 cm lang sein.

MfG
duck313

… Die Installation muß zwingend von einem konzessionierten Fachbetrieb ausgeführt
werden,

Soweit richtig.

stellt aber i.d.R. keinen großen zeit-u. Materialaufwand dar.

Das kann je nach Alter und Zustand der Gasversorgungsanlage DEUTLICH variieren und ist u.U. auch mit weiteren Arbeiten wie z.B. der Nach- oder Umrüstung eines Strömungswächters verbunden. Bei jeglicher Änderung an der Gasanlage erlischt nämlich ein etwaiger Bestandschutz.

Bei Altanlagen kann das sogar zur kompletten Erneuerung des Gasverteilnetzes im ganzen Haus führen wenn die obligatorische(!) Dichtigkeitsprüfung ein entsprechendes Ergebnis zeigt.

Zumindest ist das ggf. ein Anlass die für Mietobjekte sowieso vorgeschriebene intervallmässige Prüfung der Gasleitung (alle 12 Jahre) vornehmen zu lassen.
Siehe hierzu auch: http://www.neumann-grimm.de/gasleitungen.html

Als Mieter ist die Veränderung an der Gasleitung zudem grundsätzlich zustimmungspflichtig und kann u.U. an Auflagen (z.B. Rückbau bei Auszug) gebunden sein.
Ob der Vermieter sich dem grundsätzlich verweigern kann oder darf entzieht sich allerdings meiner Kenntnis.

Der konzessionierte Fachbetrieb wird nach Prüfung der örtlichen Situation sicher gerne ein Angebot erstellen.

Moin!

Das kann je nach Alter und Zustand der Gasversorgungsanlage DEUTLICH variieren und :ist u.U. auch mit weiteren Arbeiten wie z.B. der Nach- oder Umrüstung eines :Strömungswächters verbunden. Bei jeglicher Änderung an der Gasanlage erlischt nämlich :ein etwaiger Bestandschutz.

Damit hast Du natürlich Recht, odo. Mit „i.d.R.“ waren allerdings Gasinstallationen gemeint, bei denen außer der zweiten Gassteckdose und dem dafür notwendigem Material nichts weiter nachgerüstet werden muß, weil ansonsten auf aktuellem Stand. Zugegeben: es war etwas unglücklich ausgedrückt.
Davon, dass Änderungen an jeglicher Hausinstallation in Mietobjekten vor der Ausführung mit dem Vermieter/Eigentümer besprochen und von diesem genehmigt werden, gehe ich aus. Solche Fragen würden auch eher ins Brett „Mietrecht“ gehören.
Gruß Walter

Vielen Dank, hab ich mir schon gedacht, dachte das es ein Y Steckverbinder oder so was ähnliches irgendwo her bekomme. MfG Udo