Gaskosten Heizkosten Nebenkosten, wer bezahlt was?

Hallo Experten,

ich habe Situation, dass ich jetzt nicht genau weiss wer die Gasrechnung bezahlen soll (Mieter oder Vermieter) weil:

Laut Mietvertrag sind die Heizkosten Bestandteil der Nebenkosten. Somit sollte eigentlich der Vermieter die Gasrechnung begleichen. Nicht Bestandteil der Nebenkosten sind die Warmwasserkosten.

Nun ist die Wohnung mit einer verbundenen Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlage ausgestattet. Es ist aber nirgendwo ersichtlich wieviel Heizwasser bez. Warmwasser verbraucht wird. Das Einzige was dran ist, ist ein Gaszähler der den Totalverbrauch für beides (Heiz und Warmwasser) anzeigt.

Wer bezahlt nun wieviel von der Gasrechnung?

Danke im Voraus für Eure Antworten.

Hallo Virginia,

wenn die Heizanlage ausschliesslich Deine Wohnung beheizt, müßtest Du einen Gaszähler und einen Vertrag mit einem Gaslieferuntenehmen haben.Sind an dei Heizanlage mehere Nutzer angeschlossen, muss der Vermieter (Eigentümer bzw. Hausverwaltung) Dir innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes eine Betriebskostenabrechnung incl. Heizkostenabechnung übergeben. Heizkostenabrechnung deshalb, weil der Vermieter in Vorleistung gegangen ist und diese Kosten verbrauchsabhängig auf die verursachenden Nutzer zu verteilen ist. Das betrifft die Raumheizkosten und die Warmwasserbereitungskosten.
Solltest Du eine individuelle Heizung für Deine Wohnung haben, dann schaff Dir bitte Klarheit darüber ob der Versorger selbst die jährliche Ablesung vornimmt oder ob Du ihm eine Ablesekarte mit dem Zählerstand zum Jahresende schicken musst. Die wird dir vom Versorger vorher bereitgestellt.
Ich hatte denn Fall, dass eine Frau immer nur Vorauszahlungen geleistet hat, die nicht dem tatsächlichen Verbrauch entsprachen. Nach drei Jahren zog sie aus und der Versorger forderte nach Alesung des tatsächlichen Gaszählerstandes 700€ nach.

Mit freundlichem Gruss

Oswald

Hallo!
So ganz kann ich der Situation nicht folgen, handelt es sich um eine Wohnung oder um ein Haus?
Bei einer Wohnung mit vereinbarter Miete + Nebenkostenvorauszahlung ist es so, dass der Vermieter mit dem Versorger abrechnen muss und dieser wieder die Kosten anteilmäßig umlegt. D.H. in der Wohnung müssen Heizkostenverteiler + Warmwasserzähler sein, die jährlich abgelesen werden. Anhand dieser Ablesungen werden dann die Kosten auf die einzelnen Parteien verteilt.
Beim gemieteten Haus liegt die Sachlage anders. Hier ist meist vereinbart, dass man nur Kaltmiete an den Vermieter zahlt + alle weiteren Kosten mit den Anbietern direkt abrechnet.
L.G.

Erstens mal vielen Dank für die rasche Antwort.

Hallo!
So ganz kann ich der Situation nicht folgen, handelt es sich
um eine Wohnung oder um ein Haus?

Es handelt sich hier um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Die Wohnung wird nicht zentral geheizt, sondern durch einen Durchlauferhitzer.

Bei einer Wohnung mit vereinbarter Miete +
Nebenkostenvorauszahlung ist es so, dass der Vermieter mit dem
Versorger abrechnen muss und dieser wieder die Kosten
anteilmäßig umlegt.

Genau das habe ich auch gemeint. Nur kommt hier eine Rechnung + Versorgungsvertrag vom Gasanbieter zu mir nach Hause und möchte eine Abschlaganforderung haben (bin nämlich erst kürzlich eingezogen).

D.H. in der Wohnung müssen
Heizkostenverteiler + Warmwasserzähler sein, die jährlich
abgelesen werden. Anhand dieser Ablesungen werden dann die
Kosten auf die einzelnen Parteien verteilt.

Ich habe nochmals nachgeschaut ob es irgendwo einen Zähler hat. Beim Gas-Durchlauferhitzer sieht man, dass 5 Leitungen (Rohre) angeschlossen sind:
1x die Gaszuleitung.
1x Warmwasserausgang
1x Heizungswasserausgang
2x Kaltwasserzuleitungen.

Bei der Kaltwasserzuleitung ist ein Wasserzähler angeschlossen. Dieser Wasserzähler scheint der Kaltwasserzähler zu sein.

Bei der zweiten Kaltwasserzuleitung (die demzufolge für das Heizwasser sein muss) sehe ich nirgendwo einen Zähler - zumindest nicht in der Wohnung.

Ich werde dann mal weiter nachforschen.

Nochmals danke für die Antwort.

Ich danke auch Dir für die schnelle Antwort.

Hallo Virginia,

wenn die Heizanlage ausschliesslich Deine Wohnung beheizt,
müßtest Du einen Gaszähler und einen Vertrag mit einem
Gaslieferuntenehmen haben.

Genau das ist der Fall. Die Wohnung hat eine „eigene“ Heizahlage. Und ja: da ist ein Gaszähler dran.
Der Vertrag habe ich vom Gaslieferanten bekommen und das hat mich ja eben etwas stutzig gemacht.
Der Gaslieferant schickt mir natürlich den Gasverbrauch für beide Warmwasser- + Heizungsanteil (weil es ja nur einen gemeinsamen Gaszähler gibt).

Die Frabe bleibt also noch offen, wieviel der effektive Gasverbrauch für die Heizung war und wieviel für Warmwasser. Sobald dies klar ist müsste eigentlich der Vermieter diesen Anteil begleichen, da ja laut Mietvertrag die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sind. Oder liege ich hier falsch?

Solltest Du eine individuelle Heizung für Deine Wohnung haben,
dann schaff Dir bitte Klarheit darüber ob der Versorger selbst
die jährliche Ablesung vornimmt oder ob Du ihm eine
Ablesekarte mit dem Zählerstand zum Jahresende schicken musst.
Die wird dir vom Versorger vorher bereitgestellt.
Ich hatte denn Fall, dass eine Frau immer nur Vorauszahlungen
geleistet hat, die nicht dem tatsächlichen Verbrauch
entsprachen. Nach drei Jahren zog sie aus und der Versorger
forderte nach Alesung des tatsächlichen Gaszählerstandes 700€
nach.

Mit freundlichem Gruss

Oswald

Das kläre ich noch mit dem Gaslieferanten - danke für die Bemerkung.

Hallo virginia19,

die Gasrechnung muß der Vermieter (der einen Vertrag mit dem Gaslieferanten hat) bezahlen und die Nebenkosten inklusive Heizungskosten gemäß Mietvertrag abrechnen. Wenn aber eine Nebenkostenpauschale vereinbart wurde, dann sind die Heizkosten bereits bezahlt.
Wie die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten zu erfolgen hat, kann ich leider nicht beantworten.
Ein Gespräch mit dem Vermieter und ggf. mit anderen Mietern kann vielleicht weiterhelfen.
Ansonsten bleibt nur die Hilfe eines Mietervereins oder einer Verbraucherzentrale.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Der Gaszähler ist nur für Ihre Wohnung??
Dann wird das Warmwasser und Heizung mit Gas erzeugt??
Dann ist das die Rechung für Warmwasser und Heizung ja schon klar, die Kosten sind Ihre (natürlich).
Zu dem Warmwasser kommt noch Kaltwasser und Abwassergebühr, deswegen wahrscheinlich diese Nennung im Mietvertrag.
wenn o.g. anders ist, bitte sagen!!

Hallo Virginia,

wenn alles, Heizung und WW, von Deiner Heizanlage realisiert wird, werden auch die entsprechenden Kosten über den Gasverrechnungszähler realisiert. Zusätzlich darf dann der Vermieter keine Vorauszahlung verlangen, geht ja gegenüber dem Versorger auch nicht in Vorleistung. Was er wahrscheinlich noch verlangen wird sind jährliche Kaminkehrer- und Wartungskosten.
Solltest Du einen Mietvertrag mit eine Pauschale für die Heizung WW haben, dann wäre die ganze Konstellation sehr merkwürdig und ich würde üble Absichten vermuten. Prüfe bzw. hinterfrage das bitte genau. Lieber gleich am Anfang die Fragen klären als später zum Kadi gehen. Sonst wird Dir dann noch vorgehalten Du hättst es geduldet und damit akzeptiert.

Mit freundlichem Gruß

Oswald

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Gruß
hausblick

wenn niemand sonst an der Heizanlage angeschlossen ist, würde ich das zunächst danach beurteilen: wer bestellt bezahlt. wenns der vermieter ist, muss er ja irgendeine nachvollziehbare abrechnung liefern, die man dann überprüfen kann.

Hallo Virginia,
wenn die Heizkosten Bestandteil der Nebenkosten sind, nehme ich mal an, dass Du eine mtl. Vorauszahlung leistest. Da eine Verbundanlage besteht, gehe ich davon aus, dass der Warmwasserverbrauch in der Vorauszahlung mit drin ist. Allerdings ist das Ganze etwas schwierig, weil Du keinen eigenen Zähler hast. Ob der Verbrauch in diesem Fall nach Personen oder nach Quadratm. umgelegt werden darf, kann ich leider nicht genau sagen. Aber eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
Viel Glück und LG minna44

Hi
erst einmal ein paar Fragen im Vorraus. handelt es sich bei Ihnen um eine Gaszentralheizung oder um eine Etagenheizung? Grundsätzlich gilt jedoch das jeder Mensch die von ihm erzeugten Kosten auch zu tragen hat. Das heist das jeder ein kostenbewustes Handeln erforderlich macht. Man kann sicherlich nicht erwarten, das man selbst die Heizung aufdreht und dannerwartet das der Vermieter die Rechnung übernimmt so schön auch ein Schraffenland sein mag. Nebenkosten sind Kosten die entstehen einzig allein aus dem Grund das nun mal eine Wohnung noch zusätzliche Kosten aufwirft. Dazu hat der Gesetztgeber eine Nebenkostenverordnung erlassen die im Internet als PDF Datei herunterladbar ist. Dort aufgeführt ist ein Katalog von unzähligen Punkten die eine Vermieter darf.
Bei Zentralheizung werden die Kosten gesamt erfasst und dann geschlüsselt. nach entweder Personen, m² oder… bei einer Etagenheizung sollte auch pro Etage ein Zähler vorhanden sein dann wäre der Wärmebedarf ( Gas) auch genau feststellbar. Übrigens bei dem Thema Heiswasser zahlst du das Wasser über den normalen Wasserbezug. Umwandlung von kalt zu Warm über die Heizung. ist also durch das Ablesen deiner Wasseruhr schon erledigt. Das Thema warm dann bei Etagenheizung üner die verbraucht Gasmenge.
Gruß Peter

Hallo, guten Tag
Ihre Frage ist nicht leicht zu beantworten. Sie müssen unbedingt mit dem Vermieter darüber sprechen, das bringt Klarheit.
mit freundlichen Grüßen a.g.