Guten Tag,
ich wohne in einer Doppelhaushälfte (Baujahr 50er Jahre)und habe meinen Gasanschluss stilllegen lassen. Nun ist es aber so, dass die Gasleitung des angrenzenden Hauses noch über meinen Keller versorgt wird. Kann ich verlangen, dass diese Leitung abgebaut wird und der Nachbar sein Gas über eine andere Leitung erhält. Wenn ja, an wen kann ich mich weden, bzw. welches Amt ist hier zuständig? Stadtwerke?
Vielen Dank für die Hilfe!!!
Hallo Hulagirl, ich habe leider keine ahnung, aber ich denke, dass bei der Grundbucheintragung ein Vermerk bzgl. dieser Gasleitung gemacht werden musste. Grüße tiara2007
Danke dir für die schnelle Antwort…das ist schon mal ein Anhaltspunkt, mit dem ich starten kann…
LG *hulagirl*